Freie | 

Alles, um die Situation der Freien zu verbessern

Der DJV-NRW: Petition, Hintergrundgesspräche, Öffentlichkeitsarbeit und Beratung
17. Dezember 2020, Marie Kirschstein/Mareike Weberink

Manchmal braucht es nicht mehr als ein paar Sekunden der eigenen Zeit und eine Unterschrift, um sich für andere einzusetzen. Vor gut vier Wochen, Mitte November, hat der DJV-NRW eine Petition gestartet, die sich für die Belange der freien Journalistinnen und Journalisten einsetzt. Sie adressiert das NRW-Wirtschaftsministerium und die Landesregierung und fordert, „Nachhaltige finanzielle Unterstützung für freie Journalistinnen und Journalisten während der Coronapandemie“. Zahlreiche Unterschriften sind schon zusammengekommen – von Kolleginnen und Kollegen genauso wie von Unterstützerinnen und Unterstützern.

Die Gründe, sich für die Petition stark zu machen, sind dabei breitgefächert. Das geht aus den rund 200 Kommentaren hervor, die bislang zum Thema abgegeben wurden. „Weil gerade in so unsicheren und bedrohlichen Zeiten gut gemachter Journalismus mit seriöser Recherche hilft, sich eine Meinung zu bilden“, schreibt ein Unterstützer und ergänzt: „Außerdem ist seriöser Journalismus wichtig als Gegengewicht zu Verschwörungstheoretikern und QAnon-Parolen.“ Für andere bedeutet die Coronazeit gerade bittere Monate: „Bin als Reisejournalist selbst betroffen – im Moment scheint keine Besserung in Sicht. Meine Einbrüche liegen bei 80 Prozent der Einnahmen.“
Ziel der Petition ist es, die Situation der freien Kolleginnen und Kollegen während der Coronapandemie zu verbessern. „Für die unterschiedlichsten Branchen werden Hilfspakete geschnürt. Wer Journalistinnen und Journalisten mit Recht als systemrelevant bezeichnet, muss sie dann auch bei Hilfsprogrammen mit einbeziehen und die Fördersumme für Medienschaffende endlich aufstocken“, heißt es in der Petition.

Solidarität von Festen

Eine Bitte, die zahlreiche Unterzeichnende unterstützen: Aus „Solidarität“ wie einer schreibt, und um den eigenen Kindern die Zukunft zu sichern: „Mein Sohn ist freier Journalist“, verdeutlicht ein Kommentator die eigene Betroffenheit. Doch auch aus den Reihen der festangestellten Kolleginnen und Kollegen kommt Unterstützung und Anerkennung für die Arbeit der Freien: „Weil wir im Journalismus ohne freie Mitarbeiter alles dicht machen können. Freie unterstützen uns mit hervorragenden Geschichten und sind in vielen Fällen die Volontäre und Redakteure der Zukunft.“

Konkret fordert der DJV-NRW die Landesregierung daher zum einen dringend auf, „die Fördersumme der Überbrückungshilfe Plus, welche Stand jetzt lediglich eine Zahlung pro Monat von 1 000 Euro umfasst und erschwerend nur mithilfe eines Steuerberaters beantragt werden kann, zu erhöhen. Zum anderen erwartet der DJV-NRW, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür stark macht, dass ein zusätzliches Hilfsprogramm aufgelegt wird, das auch Medienschaffenden nachhaltig unter die Arme greift. „Nur ein bundesweit einheitliches Hilfsprogramm kann unseren zunehmend in Not geratenen Kolleginnen und Kollegen tatsächlich weiterhelfen. Viele Freie fürchten um ihre berufliche Existenz. Da ist es mit keiner sogeringen Pauschale wie der Überbrückungshilfe Plus getan.“

Bis Mitte Januar noch unterzeichnen

Die Petition kann noch bis zum 13. Januar 2021 unterzeichnet werden. Wer sich solidarisch mit den freien Kolleginnen und Kolleginnen zeigen will, findet unter der Petition die Möglichkeit, sie selbst zu teilen, zu verbreiten und für Unterzeichnerinnen und Unterzeichner zu werben. Denn, so bringt es ein Kommentar auf den Punkt: „Fake News und Verschwörungstheorien vergiften das Klima in Deutschland und der Welt. Und das in einer Zeit, die eingedenk des Coronavirus sachliche, faktenbasierte Information der Öffentlichkeit besonders dringlich macht. Die freien Journalistinnen und Journalisten bei Zeitung, Hörfunk, Fernsehen und den Onlinemedien leisten einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung und wahrheitsgemäßen, unvoreingenommenen Information der Menschen in NRW und in den anderen Bundesländern. Ihre Arbeit ist definitiv systemrelevant und sollte dementsprechend auch finanziell unterstützt werden. Danke!“

Die Petition ist nur ein – nach außen deutlich sichtbarer Teil – der aktuellen Arbeit des DJV-NRW. Umtriebig ist natürlich auch das Justiziariat: Weiterhin erreichen die Geschäftsstelle in Düsseldorf zum Beispiel zahlreiche Anfragen rund um die Corona-Soforthilfen. Darüber hinaus hat sich der DJV auf Landes- und Bundesebene in den vergangenen Monaten natürlich hinter den Kulissen – etwa in Gesprächen mit der Politik – und in der Öffentlichkeit unermüdlich für die Belange der Freien eingesetzt, von denen viele in der Pandemie besonders betroffen sind.

Coronahilfe DJV

Unternehmerlohn für Freie

Ein wichtiges Thema war die Forderung, dass die Hilfen für freie Journalistinnen und Journalisten einen angemessenen „Unternehmerlohn“ berücksichtigen müssen – also die Möglichkeit, die Zuschüsse auch für den Lebensunterhalt, die private Miete oder die Versicherungsbeiträge nutzen zu können. Denn sowohl individuelle Rückmeldungen von Betroffenen als auch die Umfrage des DJV-NRW haben gezeigt, dass die Hilfen vom Frühjahr an der Lebenswirklichkeit vieler freier Journalistinnen und Journalisten vorbeigingen.

Viele von ihnen stehen am Abgrund (siehe JOURNAL 5/20). Nicht wenige sehen sich bereits gezwungen, den Traumberuf aufzugeben, wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesgeschäftsstelle in vielen Einzelgesprächen erfahren.

Nun läuft Phase 2 der Überbrückungshilfe und „NRW Überbrückungshilfe Plus“. Die Überbrückungshilfe II soll krisenbedingte Umsatzrückgänge in den Fördermonaten September bis Dezember 2020 abmildern. In NRW greift zusätzlich die Überbrückungshilfe Plus für Soloselbstständige, Freiberuflerinnen und Freiberufler und im Unternehmen tätige Inhaberinnen und Inhaber von Einzelunternehmen und Per- sonengesellschaften mit höchstens 50 Mitarbeitenden.
Anträge für die Überbrückungshilfe II können seit Mitte Oktober und bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden und gelten dann rückwirkend ab dem 1. September 2020.

In NRW beträgt die Zahlung an antragsberechtigte Freiberufler und Soloselbstständige, darunter auch freien Journalistinnen und Journalisten, einmalig 1 000 Euro pro Monat. Antragsberechtigt sind Selbstständige, die mindestens eines der folgenden beiden Kriterien erfüllen:

  • Entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten
  • oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Die Anträge für die Überbrückungshilfe und das Zusatzprogramm müssen über Fachleute aus den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, vereidigte Buchprüfung oder Rechtsanwaltschaft gestellt werden.

Schon jetzt ist absehbar, dass es im kommenden Jahr weitere Hilfen geben soll – nach derzeitigem Wissenstand bis Juni 2021. Sobald dem DJV-NRW genauere Informationen zur dritten Phase der Überbrückungshilfen vorliegen, wird er darüber in Mails und auf der regelmäßig aktualisierten Ratgeberseite djv-nrw.de/corona informieren.

Auf der Seite ist zum Beispiel auch erläutert, dass sich das Rückmeldeverfahren zur NRW-Soforthilfe verzögert. Nach Bekanntgabe des NRW-Wirtschaftsministeriums soll die Abrechnung im Frühjahr 2021 erfolgen. Für eine mögliche Rückzahlung ist Zeit bis Herbst 2021. Zugleich gibt es auch die Möglichkeit, noch im laufenden Jahr abzurechnen und eventuell zu viel erhaltene Mittel zurückzuzahlen. Deswegen erhalten Empfängerinnen und Empfänger der Soforthilfe eine Mail von der Adresse noreply@soforthilfe-corona.nrw.de. Wer sich für diese Option der schnellen Abrechnung entscheidet, erhält mit einem Klick Zugriff auf die sogenannte Berechnungshilfe sowie auf das Rückmelde-Formular. Alle anderen brauchen zunächst nichts weiter zu unternehmen.||

 

Links


Ein Beitrag aus JOURNAL 6/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Dezember 2020.