Einst gab es in Dortmund drei Tageszeitungen, jetzt nur noch eine. Die Stadtverwaltung leistet sich dagegen eine gut aufgestellte Pressestelle und berichtet auf dortmund.de schon länger aus städtischer Sicht über das kommunale Leben. Dagegen hat der Verlag Lensing-Wolff, dessen dortmund24.de journalistisch auf die Stadt blickt, geklagt: Dortmund gehe über die kommunale Informationspflicht hinaus und mache der Privatwirtschaft mit dem steuerfinanzierten Angebot Konkurrenz.
Mit ähnlichen Argumenten klagt im baden-württembergischen Crailsheim die Südwest Presse gegen das Stadtblatt – bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Der Senatsvorsitzende ließ bereits erkennen, wie er die Sache sieht: Der Mitteilungsdrang der Kommune berühre die Pressefreiheit. Zwar dürfe der Staat Öffentlichkeitsarbeit betreiben, wegen des Gebots der Staatsferne der Presse dürfe ein kommunales Amtsblatt aber nur über das eigene Verwaltungshandeln berichten. Gerade wirtschaftliche und gesellschaftliche Themen seien tabu. Das Urteil, das im Dezember fallen soll, könnte die Städte also in die Schranken weisen.
Aus kommunalen Pressestellen in NRW höre ich oft die andere Perspektive dazu: Seit Lokalredaktionen ausgedünnt und lokale Seiten gekürzt wurden, fänden viele Geschichten aus der Stadtverwaltung kein Gehör mehr. Und Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, sieht es sogar als Teil des Informationsauftrags, den Dialog über lokale Geschehen zu fördern.
Allerdings sind Stadtverwaltungen immer eigenen Interessen verpflichtet. Journalismus geht weiter und ist unabhängig. Zudem ersticken kostenlose kommunale Angebote zarte digitale Journalismuspflanzen im Netz. Wie kann da neue digitale Vielfalt im Lokalen entstehen?
Daher hoffe ich, dass der BGH die Pressevielfalt stärkt. Aber ich wünsche mir auch eine breitere Debatte darüber, warum diese bei uns abnimmt, gerade auch in NRW. Es reicht eben nicht, dass Verleger gegen Kommunen klagen. Das weit bessere Argument wäre, wenn sie wieder mutig in ihre lokalen Redaktionen investierten. Damit Städte erst gar nicht auf die Idee kommen, ihre Inhalte über eigene Plattformen zu verbreiten.
Ein Beitrag aus JOURNAL 5/18 – dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Oktober 2018.