MEDIENSZENE NRW

WDR: Zwei Weichenstellungen für die Zukunft

4. April 2018,

WDR-Intendant Tom Buhrow wird sich am 23. März (nach Drucklegung des JOURNALs) im Rundfunkrat zur Wiederwahl stellen. Nachdem der Amtsinhaber seine Bereitschaft zu einer zweiten Amtszeit gegenüber dem Rundfunkrat erklärt hatte, verzichtete das Gremium auf eine Ausschreibung der Position. Weitere Kandidaturen wurden nicht eingebracht. Laut WDR-Gesetz gehört die Wahl des Intendanten bzw. der Intendantin zu den Aufgaben des Rundfunkrats. Die gesetzliche Amtszeit beträgt sechs Jahre.

Tom Buhrow | Foto: WDR/Herby Sachs
Tom Buhrow | Foto: WDR/Herby Sachs

In derselben Sitzung stimmte der Rundfunkrat einer Übergangslösung für einen zentralen Newsroom des WDR in Köln zu. Wie aus dem Beschluss hervorgeht, soll ab Juli 2019 in den Arkaden die tagesaktuelle Berichterstattung von Fernsehen, Hörfunk und Internet gebündelt werden, die sich bisher auf verschiedene Standorte und Redaktionen verteilt. Die Interimslösung soll den Zeitraum bis 2023 überbrücken: Dann soll die Sanierung des Kölner Filmhauses abgeschlossen sein, wo der endgültige Newsroom einzieht.

Dem Beschluss war eine intensive Beratung vorausgegangen, deren Ergebnisse der Rundfunkrat in einem Beibeschluss zusammengefasst hat. Danach begrüßt das Gremium grundsätzlich, dass der Sender durch die Zentralisierung Wirtschaftlichkeitspotenziale ausschöpfen will. Durch die neue Arbeitsorganisation dürfe jedoch nicht die publizistische und investigative Kraft des WDR geschwächt werden. Stattdessen sollen die eingesparten Ressourcen in noch mehr eigene nachrichtliche und aktuelle Inhalte fließen. Es dürfe insbesondere nicht zu einer Reduzierung von Recherche-Kapazitäten in den Landesstudios kommen. Der Rundfunkrat erwartet, dass die Vielfalt und Qualität des Programmangebots trotz der zentralisierten und medienübergreifenden Arbeitsweise erhalten bleibt, und appelliert an den Sender, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Entwicklung der neuen Arbeitsstrukturen einzubeziehen. Berücksichtigen soll er auch Erfahrungen aus den crossmedialen Leuchttürmen für Wirtschaft, Wissenschaft und Sport sowie aus anderen Redaktionen mit räumlich verdichteten und medienübergreifenden Formen der Arbeitsorganisationen. Der Beschluss fordert ausdrücklich, „kritische Berichte über nicht-individualisierte und räumlich zusammengelegte Arbeitsplätze einzubeziehen“.

Der Rundfunkrat fordert außerdem, dass die räumliche Trennung der landespolitischen Redaktion, die in Düsseldorf verbleibt, und der Redaktion „Aktuelles“, die in den Newsroom nach Köln zieht, nicht zu einer Abkoppelung und Schwächung der landespolitischen Berichterstattung führen darf. „Landespolitische Berichterstattung gehört zum Kernbestandteil der aktuellen Berichterstattung und ist wesentlicher gesetzlicher Auftrag des Landessenders WDR.“

Die Gremienmitglieder werden auch den weiteren Prozess begleiten: So erbitten sie ein Jahr nach dem Start erste evaluierte Ergebnisse zum Interims-Newsroom. Dafür soll der WDR messbare Erfolgskriterien aufstellen. Dabei sollen auch die durch den Interims-Newsroom veränderten Strukturen und Arbeitsweisen sowie journalistische Ergebnisse in die Evaluierung einbezogen werden, damit der Sender sie bei der Planung des Newsrooms im Filmhaus berücksichtigen kann.

Zudem erwartet der Rundfunkrat seinem Beschluss zufolge, bis zur Inbetriebnahme des Interims-Newsrooms umfassend darüber informiert zu werden, wie die geplante zentrale redaktionelle Leitung im medienübergreifenden Newsroom innerhalb der bisherigen Organisation des WDR und zwischen den getrennten Programmdirektionen verortet werden soll und wie sie in ein crossmediales Gesamtkonzept des WDR eingebettet wird.