RTL Deutschland ist einen wichtigen Schritt in der geplanten Übernahme des Bezahlsenders Sky Deutschland weiter gekommen: Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration (KEK), die als Organ der Landesmedienanstalten für die bundesweite Konzentrationskontrolle im Privatfernsehen zuständig ist, sieht keine Hinderungsgründe. Nach ihrer Analyse brächte der gemeinsame Zuschaueranteil keine Gefährdung der Meinungsvielfalt mit sich.
Der Medienstaatsvertrag vermutet eine vorherrschende Meinungsmacht ab einem Zuschaueranteil von 30 Prozent im linearen Programm. Diesen Wert erreichen die Programme von RTL und Sky (einschließlich NBC Universal Global Networks) nicht.
Ihr gemeinsamer Zuschaueranteil liegt bei 23,2 Prozent. Da RTL sowohl Regionalfensterprogramme ausstrahlt als auch Sendezeiten für unabhängige Dritte zur Verfügung stellt, werden nach Vorgaben des Medienstaatsvertrags vom Zuschaueranteil insgesamt 5 Prozent Bonuspunkte abgezogen, sodass ein Zuschaueranteil von 18,2 Prozent verbleibt.
Ein Knackpunkt bei der abschließenden Prüfung könnte die Werbevermarktung sein, weil der RTL-Vermarkter Ad Alliance und der ProSiebenSat.1-Konkurrent Seven.One Media 2024 im Brutto-Fernsehwerbemarkt zusammen einen Marktanteil von 73 Prozent erreichten. Die RTL-Gruppe könnte hier an Gewicht zulegen, weil auch der Sky-Vermarkter Sky Media Teil der angemeldeten Übernahme ist. Die KEK verwies auf diesen Sachverhalt, erklärte aber, dass er außerhalb des Prüfrahmens liege, der ihr durch den Medienstaatsvertrag zugewiesen ist. Die endgültige Entscheidung über den Deal liegt aber sowieso bei den europäischen Kartellbehörden; im konkreten Fall ist die EU-Kommission zuständig./
Eine Meldung aus JOURNAL 3/25, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im September 2025.