MEDIENSZENE NRW

Funke muss zahlen

100.000 Entschädigung an die Familie von Michael Schumacher
14. Juni 2017, DJV-NRW

100.000 Euro Entschädigung muss die Funke Mediengruppe an die Familie von Michael Schumacher zahlen. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Die Zeitschrift Die Aktuelle hatte unter der Berufung auf Insider getitelt: „Er ist nicht mehr unter uns“. Funke hatte argumentiert, dabei handele sich um eine „Aussage grundsätzlicher Art“. Gemeint sei, dass Schumacher von seiner Familie gegenüber der Außenwelt abgeschirmt werde. Das Gericht sah es dagegen wie die Kläger: Die Schlagzeile erwecke den Eindruck, dass Schumacher gestorben sei.