Bei der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft (RRG), der gemeinsamen Tochtergesellschaft von DuMont und Heinen-Verlag, hat im Mai die dritte Runde in den Verhandlungen über einen Haustarifvertrag stattgefunden. Bei dem Treffen am 4. Mai in Düsseldorf hat die Arbeitgeberseite ein Gesamtpaket als Angebot vorgelegt und deutlich gemacht, dass sie jede Art von „Automatismus“ ablehnt, etwa feste Berufsjahrstaffeln, wie der Flächenmanteltarif sie vorsieht.
Das Angebot der RRG umfasst drei Punkte: Zum ersten sollen auf betrieblicher Ebene Vereinbarungen über eine einheitliche Vergütungsstruktur getroffen werden. Zum zweiten bietet die Geschäftsleitung Gehaltserhöhungen für 2017 und 2018 an, gestaffelt nach den verschiedenen Berufsgruppen (Redaktion, kaufmännische Verlagsangestellte) und dem jeweiligen Status (tarifliche Besitzstände aus Altverträgen oder nicht). Danach soll unter anderem für Redakteurinnen und Redakteure, die erst nach Gründung der RRG eingestellt wurden, die Gehaltsuntergrenze einheitlich bei 3 500 Euro liegen. Ein Teil der ehemaligen Pauschalisten verdient bisher weniger. Zum dritten bietet das Haus an, die Voraussetzungen zu schaffen, dass alle redaktionellen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RRG in die Angebote der Presse-Versorgung einbezogen werden, sofern das bisher nicht geschehen ist.
Im Nachgang zur dritten Verhandlungsrunde besuchte die Geschäftsführung die Außenredaktionen und warb für ihr Angebot. Das Argument: Die Forderungen der Belegschaft seien so teuer, dass die Schließung einzelner Redaktionen und betriebliche Kündigungen erforderlich sein könnten.
Die Tarifkommissionen der beiden Gewerkschaften haben mit den Beschäftigten ihrerseits bei einer gut besuchten Versammlung am 16. Mai über das Angebot diskutiert. Dabei wurde deutlich, wie weit es von dem entfernt ist, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fordern. Deren Forderungskatalog umfasst die Angleichung der (extrem unterschiedlichen) Gehälter, Zusatzleistungen und sonstigen Arbeitsbedingungen für die ehemaligen DuMont- und Heinen-Beschäftigten, aber eben auch die Anlehnung ihrer Gehaltsstruktur an den Flächentarif – inklusive der vom Arbeitgeber geschmähten Berufsjahrstaffeln. Denn die RRGler wollen bei Gehaltssteigerungen nicht individuell von ihrem Arbeitgeber abhängig sein.
Am Ende des Abends war klar: Die Belegschaft steht zu dem Verhandlungsauftrag, den sie der Tarifkommission im vergangenen Sommer erteilt hatte.