Nach jahrelanger juristischer Auseinandersetzung hat RTL im Rechtsstreit gegen die MK-Kliniken AG (vormals Marseille-Kliniken AG) sowie die Allgemeine Soziale Dienstleistungen gGmbH als Betreiberin des Pflegehauses Kreuzberg einen deutlichen Erfolg erzielt. Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) Hamburg folgte in fast allen Punkten der Berufung des Senders und hob zahlreiche Unterlassungs- und Richtigstellungsansprüche auf, die in der ersten Instanz erlassen worden waren. Vollständig zurückgewiesen wurde besonders die von den Klägerinnen geforderte öffentliche Richtigstellung.
Auslöser des Verfahrens war die Sendung „Team Wallraff“ vom 28. August 2017, in der über Missstände im Pflegehaus Kreuzberg berichtet wurde. Undercover-Recherchen dokumentierten unter anderem mangelnde Hygiene, unzureichende Pflege sowie Personalmangel. Die Klage-Seite warf der Berichterstattung teils falsche oder unzulässig verzerrte Darstellungen vor.
Das OLG stufte die strittigen Passagen jetzt überwiegend als zulässig ein. Dies betraf wahre Tatsachenbehauptungen zu den bereits 2014 dokumentierten Zuständen, aber auch Bewertungen wie „schockierende Zustände“ oder „erschreckende Missstände“, die das Gericht als zulässige Meinungsäußerungen wertete.
Zudem bestätigte das OLG die Zulässigkeit wesentlicher Elemente der Verdachtsberichterstattung und hielt fest, dass Journalistinnen und Journalisten auf Basis glaubwürdiger Hinweise auch kritische Fragen öffentlich thematisieren dürfen. Situative Äußerungen der Undercover-Reporterin während der Dreharbeiten seien nicht als objektive Tatsachenbehauptungen zu werten. RTL wertete das in der Pressemitteilung als „wichtiges Signal für die Relevanz verdeckter Recherchemethoden“.
Die wesentlichen Kosten des Rechtsstreits müssen die beiden klagenden Unternehmen tragen.
Sowohl Günter Wallraff als auch Christian Schleker, Chefredakteur Primetime bei RTL NEWS, reagierten erfreut auf das Urteil: Es bestätige „unsere Arbeit und die Bedeutung investigativer Recherche“, erklärte Schleker. Es sei wichtig, dass diese Arbeit rechtlich geschützt bleibe. Um das unter Beweis zu stellen, scheue man auch keine jahrelangen Verfahren./
Eine Meldung aus JOURNAL 3/25, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im September 2025.