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Urteil: RTL muss Auskunft über Werbeeinnahmen erteilen

2. Januar 2025, red.

RTL muss der Produzentin Jana Bernhardt umfassend Auskunft über die Werbeeinnahmen erteilen, die im direkten Umfeld ihrer Produktionen erzielt wurden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit Urteil vom 15. November 2024 entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Köln weitgehend bestätigt. Die Leipziger Journalistin und Filmemacherin hatte mehrere TV-Formate für RTL produziert. Sie wirft dem Sender eine unverhältnismäßig niedrige Vergütung vor. Um einen Nachvergütungsanspruch prüfen zu können, musste sie als  Klägerin im ersten Schritt den Auskunftsanspruch gemäß § 32e UrhG geltend machen. Das OLG Köln entschied nun, dass dieser Auskunftsanspruch die Einnahmen durch Werbung erfasse, also alle Werbespots, „die unmittelbar vor der Sendung, während der Pausen und unmittelbar danach“ gezeigt worden seien.

Es handele sich dabei um das erste Urteil eines OLGs, das sich mit der Reichweite des Auskunftsanspruchs gemäß § 32e UrhG im Privatfunk beschäftige. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen./

Eine Meldung aus JOURNAL 4/24, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Dezember 2024.