Das WDR-Fernsehen hat im November die geplante Dokumentation „Thomas Middelhoff – Absturz eines Topmanagers“ aus dem Programm genommen, die in der Reihe „Menschen hautnah“ ausgestrahlt werden sollte. Wie die Redaktion informierte, hatte sie erst kurz vor der Ausstrahlung erfahren, dass es eine vertragliche Vereinbarung zwischen Thomas Middelhoff und dem Produzenten gab. Danach hatte der Produzent seinem Protagonisten das Recht auf Mitsprache beim Drehbuch eingeräumt sowie darauf, den fertigen Film vor der Ausstrahlung zu sehen. „Vereinbarungen wie diese sind für den WDR und Menschen hautnah nicht akzeptabel“, erklärte die Redaktion.
In einem Interview in der ZEIT hat Middelhoff bestritten, dass es diese Vereinbarung gab. Er habe eine Medienrechtskanzlei beauftragt, einen Vertrag mit der Produktionsfirma aufzusetzen. Sein Teil der Abmachung habe vorgesehen, „Kontakte zu Dritten zu vermitteln, zu denen die Produktion andernfalls keinen Zugang gehabt hätte“. Eine Abnahmeklausel für den fertigen Film habe im Vertragsentwurf gestanden, sei aber „nie Vertragsbestandteil geworden. Ich habe mir nur noch vorbehalten, den Film in der Schnittfassung einmal anschauen zu dürfen. Wohlgemerkt ohne jedes Recht zur Einflussnahme auf den Film.“
Der Mediendienst DWDL zitiert den WDR in Redaktion auf das Interview mit folgender Aussage: „Es gibt eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Produzenten und Herrn Middelhoff, die uns vorliegt, und von der die Redaktion erst kurz vor der geplanten Ausstrahlung des Films erfahren hat. Diese räumt Herrn Middelhoff eine Mitsprache bei dem Film ein.“ Vereinbarungen wie diese widersprächen den journalistischen Grundregeln des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und seien für den WDR nicht akzeptabel.