Mit Warnstreiks haben die Festen und Freien beim WDR ihre Unzufriedenheit mit dem Stand der Verhandlungen zur Vergütung und zum neuen Honorarrahmen bekundet. Hunderte legten am 16. April ganztägig die Arbeit nieder, dann erneut am 7. und 8. Mai. Der WDR besteht darauf, beide Themen bei abwechselnden Terminen zu verhandeln.
Keine Annährung bei der Vergütung
In der vierten Verhandlungsrunde zur Vergütung am 17. Mai blieb die Geschäftsleitung bei ihrem Angebot von 2,25 Prozent ab dem 1. Januar 2024 bei einer Laufzeit von 30 Monaten. Ein höheres Angebot sei nicht möglich, betonte Verhandlungsführerin Dr. Katrin Vernau. Und eine weitere lineare Erhöhung in Höhe von 2,46 Prozent zum 1. Januar 2025 sei explizit nur dann möglich, wenn die von der KEF empfohlene Gebührenerhöhung komme.
„Angesichts der Inflation in den vergangenen Monaten ist das für die Beschäftigten nicht akzeptabel“, machte DJV-Verhandlungsführer Volkmar Kah deutlich: Ohne spürbare Anhebung der Gehälter und Löhne würden die WDR-Beschäftigten schlechter bezahlt als vorher. Zur nächsten Verhandlungsrunde über die Vergütung treffen sich Gewerkschaften und Arbeitgeberseite am 2. Juli.
Ein bisschen Bewegung beim Honorarrahmen
Die mittlerweile achte ergebnislose Verhandlungsrunde zum Honorarrahmen hatte parallel zum zweitägigen Warnstreik im Mai stattgefunden.
Konstruktiver wurde es neunten Runde am 10. Juni: Erstmals konnten sich die Tarifparteien auf gemeinsame Ziele einigen, die der neue Honorarrahmen erfüllen soll. Dazu gehören: 1. Rechtssicherheit, 2. Einführung neuer Honorarpositionen, 3. Steigerung aller Honorare gemäß Tarifabschlüssen (also auch der Effektivhonorare) und 4. mehr Transparenz.
Grundlage der weiteren Verhandlungen soll ein neues Strukturmodell sein, das die Gewerkschaften vorlegt hatten. In dessen Mittelpunkt steht ein Faktorsystem, in dem die festgelegten Honorare mit verschiedenen Werten multipliziert werden sollen. Es soll an die Stelle der bisher intransparent gewährten 30- und 60-prozentigen Zuschläge treten und sicherstellen, dass Tariferhöhungen bei allen ankommen. Der WDR ließ allerdings weiterhin keinen Zweifel an seiner Absicht, die Honorare so umzuschichten, dass es in einigen Fällen zu erheblichen Kürzungen kommen müsse. Die Tarifparteien wollen sich Anfang Juli zu einer Klausur treffen.||
Erfolg bei EP-Zuschlägen
Der Einsatz der Gewerkschaften hat sich gelohnt, nach längerer gerichtlicher Auseinandersetzung hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden: Der WDR muss den Eigenproduktionszuschlag (EP-Zuschlag) im Hörfunk zahlen – unabhängig von Länge und Aufwand. Der Sender hat auf Revision verzichtet.
Das Urteil bezieht sich nicht nur auf künftig anfallende EP-Zuschläge, sondern gilt auch rückwirkend. Aber Achtung: Die ersten Ansprüche verjähren im November 2024. Falls der Sender künftig EP-Zuschläge verweigert, sollte der Anspruch innerhalb von sechs Monaten schriftlich geltend gemacht werden.
Zum Hintergrund: Mehr als zehn Jahre hatte der WDR den Zuschlag auch für Beiträge unter einer Minute gezahlt, dann aber ohne Zustimmung der Gewerkschaften Ende 2020 die Konditionen hinsichtlich Länge, Aufwand und Einsatz eigener Produktionstechnik geändert. DJV-NRW und ver.di hatten deswegen 2022 Klage erhoben.