MEDIENSZENE NRW

Westfalen-Blatt bleibt im Tarif

15. August 2019,

Das Westfalen-Blatt wird in die neue Gesellschaft WBVZ GmbH & Co.KG überführt, bleibt aber auch nach dem Übergang in der Tarifbindung. Die Geschäftsleitung hat die Beschäftigten darüber informiert, dass es sich um einen Betriebsübergang nach § 613 a Abs. 5 BGB handelt. Bestehen bleibt danach auch der gemeinsame Betriebsrat mit der Westfalen Druck GmbH, sodass die Mandate der bisherigen Betriebsratsmitglieder ebenso weitergelten wie die ausgehandelten Betriebsvereinbarungen. Die neue Gesellschaft tritt dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bei und unterwirft sich dem Flächentarifvertrag.

Auch die betriebliche Altersversorung wird nach Information der Geschäftsleitung weitergeführt. Zuden versichert sie, dass anlässlich des Betriebsübergangs keine personellen Umstrukturierungen geplant seien, auch wenn weiterhin nach Möglichkeiten zur Ergebnisverbesserung gesucht werde.

Der Übergang soll Ende Juli 2019 vollzogen sein. In einem weiteren Schritt wird die WBVZ GmbH & Co.KG nach Informationen der Geschäftsleitung in Westfalen-Blatt Vereinigte Zeitungsverlage GmbH & Co.KG umfirmieren.

Westfalen-Blatt und Westfälische Nachrichten hatten Anfang des Jahres gemeinsam die Westfälische Medien Holding AG) gegründet (siehe Gemeinsame Holding für WN und WB, JOURNAL 1/19), in der die Geschäfte beider Unternehmen – mit Tageszeitungen, Anzeigenblättern, Druckereien, Rundfunksendern und Reisebüros – gebündelt werden. Nach Bekanntwerden dieser Entscheidung stand die Sorge um die Tarifbindung beim Westfalen-Blatt  im Raum. Bei den Westfälischen Nachrichten in Münster werden die meisten Redakteurinnen und Redakteure seit 2015 nicht mehr nach Tarif bezahlt.||

Eine Meldung aus JOURNAL 4/19, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im August 2019.