Im Rechtstreit um einen Bericht vom 5. Juli 2022 hat der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki vor dem Oberlandesgericht (OLG) Köln gegen BILD gewonnen (15 U 215/23). Das Boulevardblatt darf nicht mehr behaupten, der Kardinal habe Missbrauchsvorwürfe gegen Winfried Pilz, den ehemaligen Präsidenten des Kindermissionswerks „Die Sternsinger“, absichtlich geheim gehalten. Mit dem Urteil wies das OLG die Berufung der BILD gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln zurück.
Bericht und Rechtsstreit drehen sich um die Frage, wann Woelki Kenntnis über die Vorwürfe gegen den 2019 verstorbenen Geistlichen hatte. Das Erzbistum Köln hatte die Missbrauchsvorwürfe Ende Juni 2022 öffentlich gemacht. In dem BILD-Artikel hieß es wenige Tage später, dass Woelki seit seinem Amtsbeginn Ende 2014 absichtlich seine Dienstpflichten verletzt und Informationen über die Vorwürfe gegen Pilz zurückgehalten habe. Wegen seiner Prominenz habe Pilz bei Woelki „unter Denkmalschutz“ gestanden, so eine Formulierung im Text.
Schon unter Woelkis Vorgänger Kardinal Joachim Meisner hatte es das Erzbistum unterlassen, das Bistum Dresden-Meißen, wo Pilz seinen Ruhestand verbrachte, über die Vorwürfe gegen diesen zu informieren.
Das OLG urteilte nun, BILD habe mit der Formulierung, der Kardinal habe für die ausgebliebene Nachmeldung ein „Motiv“ gehabt, eine verdeckte Behauptung aufgestellt, ohne diese zu beweisen. Für diese Behauptung gebe es aber keine tatsächliche Grundlage. Das Gericht ließ keine Revision zu. /