Wegen der stark gestiegenen Zahl an Eingaben und Programmbeschwerden sollen beim ZDF neue Regeln für deren Handhabung gefunden werden. Diese Frage berät der zuständige ZDF-Fernsehrat, wie das ZDF-Gremienbüro gegenüber epd Medien bestätigte.
Das Verfahren für Programmbeschwerden im öffentlich-rechtlichen Rundfunk steht häufig in der Kritik. Der Vorwurf: mangelnde Effektivität und Transparenz. Dabei bewegt es sich in einem engen rechtlichen Rahmen und folgt genauen Regeln: Danach kann einer Programmbeschwerde nur stattgegeben werden, wenn in einer konkreten Sendung oder einem konkreten Beitrag gegen einen oder mehrere der Programmgrundsätze verstoßen wurde, die der jeweilige Medienstaatsvertrag definiert.
Beim ZDF prüft das Gremienbüro anhand dieser Kriterien, welche Eingaben an den Fernsehrat als Programmbeschwerden angenommen werden. Die Beschwerdeführenden müssen benennen, welcher Programmgrundsatz bei welcher Sendung oder welchem Beitrag aus ihrer Sicht verletzt wurde.
Angenommene Beschwerden gehen zunächst an den ZDF-Intendanten. Wenn seine Ausführungen nicht zufriedenstellen, kann sich der oder die Beschwerdeführende an den Fernsehrat wenden. Dort befasst sich der Programmausschuss als Beschwerdeausschuss mit dem Vorgang und formuliert aus dem Ergebnis seiner Beratungen eine Beschlussempfehlung für den Fernsehrat, der abschließend entscheidet.
Am Ablauf dieses formellen Beschwerdeverfahrens soll sich beim ZDF laut epd Medien nichts ändern. Bei den Änderungen soll es um die Beschwerdeordnung gehen, die das Verfahren zur Einreichung und Bearbeitung von Beschwerden durch den Intendanten und den Fernsehrat regelt. Dazu werde unter anderem erwogen, bei mehreren Programmbeschwerden mit ähnlichem Inhalt künftig eine Leitbeschwerde zu bestimmen, die stellvertretend für die übrigen behandelt werde. Eine weitere Überlegung gehe dahin, dass der jeweils zuständige Ausschuss des Fernsehrats bei einstimmigem Votum bereits abschließend über Programmbeschwerden entscheiden könne.
Diese und weitere Maßnahmen wären zur Entlastung des Fernsehrats gedacht. Noch sei nichts abschließend beschlossen.
Da die Beschwerdeordnung Teil der ZDF-Satzung ist, müsste für eine Änderung laut ZDF-Staatsvertrag auch der Verwaltungsrat gehört werden. Voraussichtlich werde der Fernsehrat in seiner Dezember-Sitzung die neue Beschwerdeordnung in der ZDF-Satzung beschließen, erklärte das Gremienbüro laut epd./
Eine Meldung aus JOURNAL 3/25, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im September 2025.