Auffindbarkeit im Netz wird für Medien immer wichtiger. Gerade hochwertige journalistische Inhalte haben es in der wachsenden Angebotsvielfalt schwer, ausreichende Aufmerksamkeit zu generieren, die bei privaten Anbietern auch zur Refinanzierung erforderlich ist. Public-Value-Inhalte, die in besonderem Maße zur Meinungsvielfalt und Orientierung beitragen, müssen künftig für Nutzerinnen und Nutzer auf Benutzeroberflächen „bevorzugt“ auffindbar sein. Als Benutzeroberfläche gelten zum Beispiel die Menüs von Smart TVs, Sprachassistenten und elektronische Programmführer.
Den Rechtsrahmen für diese Anforderung hatte der Medienstaatsvertrag gesetzt, der im November 2020 in Kraft getreten ist. Im September 2021 hatten die Landesmedienanstalten dies in einer Satzung konkretisiert. Mit der Identifizierung von Public-Value-Angeboten anhand spezieller Kriterien (siehe Kasten) ist der nächste Schritt abgeschlossen. Damit habe die Medienaufsicht nun die Möglichkeit, „engagierte und demokratische Medien in ihrer Arbeit zu unterstützen und damit einen Beitrag zur Meinungsvielfalt und gegen Desinformation zu leisten“, erklärte Dr. Tobias Schmid, Direktor der verfahrensführenden Landesanstalt für Medien NRW (LfM).
Wie definiert sich Public Value?
• zeitlicher Anteil an nachrichtlicher Berichterstattung über politisches und zeitgeschichtliches Geschehen,
• zeitlicher Anteil an regionalen und lokalen Informationen,
• Verhältnis zwischen eigen- und fremdproduzierten Programminhalten,
• Anteil an barrierefreien Angeboten,
• Verhältnis zwischen ausgebildeten und auszubildenden Mitarbeitenden, die an der Programmerstellung beteiligt sind,
• Quote europäischer Werke und
• Anteil an Angeboten für junge Zielgruppen.
Branchendialog geplant
„Professioneller Journalismus ist konstitutiv, damit unsere Gesellschaft langfristig funktioniert. Er ist Teil der Daseinsvorsorge “, betont Volkmar Kah, Geschäftsführer des DJV-NRW und stellvertretendes Mitglied in der Medinkommission der LfM. „Es ist daher richtig und wichtig, die gute Arbeit der Kolleginnen und Kollegen auch im Netz besser auffindbar zu machen. Damit das bei den Menschen ankommt, bedarf es transparenter Kriterien. Insofern begrüßen wir als Vertreter aller professionell arbeitenden Journalistinnen und Journalisten auch den angestrebten Dialog mit der Branche und werden uns auch als DJV auf allen Ebenen hier intensiv einbringen.“ Mit diesem Branchendialog möchte die LfM gemeinsam mit den öffentlich-rechtlichen Sendern und den Verbänden der privaten Anbieter Gespräche zu den Ergebnissen des Bestimmungsverfahrens führen.
Für die Bestimmung der Public-Value-Angebote waren bei der LfM insgesamt 325 Anträge privater Anbieter eingegangen, über die die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) als zuständiges Organ der Medienanstalten nach Prüfung einstimmig entschieden hat. Die Festlegung gilt für drei Jahre.
Welche Angebote von der leichten Auffindbarkeit profitieren, sollen künftig Listen (gesondert für Bewegtbildangebote und Audio) auf der Website der Medienanstalten (www.die-medienanstalten.de) zeigen. Anbieter von Benutzeroberflächen müssen das bei der Gestaltung ihres Angebots berücksichtigen.||
Ein Beitrag aus JOURNAL 3/22, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im September 2022.