MEDIENPOLITIK |

Interessenkonflikte offenlegen

Presserat aktualisiert Ziffer 6 im Pressekodex
7. Mai 2025, red.

Redaktionen müssen Interessenkonflikte ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Berichterstattung vermeiden oder diese zumindest der Leserschaft gegenüber offenlegen. Im März hat das Plenum des Deutschen Presserats die bisherige Ziffer 6 im Pressekodex entsprechend aktualisiert. Dies betrifft nicht nur Tätigkeiten in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft, sondern auch persönliche Beziehungen, die Zweifel an der Unabhängigkeit der Berichterstattung hervorrufen können. Ziel ist es, die Glaubwürdigkeit der Presse zu schützen.

Nach der neuen Richtlinie 6.1 sollen auch persönliche Beziehungen strikt von der journalistischen Tätigkeit getrennt oder zumindest offengelegt werden, wenn sie Zweifel an der Unabhängigkeit der Berichterstattung wecken können.

Konkrete Leitsätze und Beispiele sollen Redaktionen bei der Umsetzung unterstützen, zu finden unter www.presserat.de/leitsaetze-zur-ziffer-6.html.

Eine Meldung aus JOURNAL 1/25, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im April 2025.