Der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk legt unter anderem fest, dass die ARD mindestens 16 ihrer aktuell terrestrisch ausgestrahlten 69 Hörfunkprogramme bis zum 1. Januar 2027 streichen muss. Auf die erforderliche Radiostrategie hatten sich die ARD-Intendantinnen und -Intendanten im Juni geeinigt. Danach sollen in erster Linie Programme entfallen, die vornehmlich über DAB+ und nicht über UKW verbreitet werden. Beim WDR fallen die Wellen 1Live Diggi, WDR Event und WDR Maus in diese Kategorie.
An diesen Plänen übte der Privatsenderverband Vaunet im September deutliche Kritik. Die ARD-Radiostrategie bleibe „deutlich hinter den von den Ländern formulierten Anforderungen zurück und würde die ohnehin schwierige Wettbewerbssituation für die privaten Anbieter weiter verschärfen“, heißt es.
Den Vorgaben des Reformstaatsvertrags erlauben es, dass die Inhalte gestrichener terrestrischer Sender digital in der ARD-Audiothek fortgeführt werden. Die Anstalten wollen prüfen, welche Arten von Sendern digital aufgewertet werden können, wenn die Ausstrahlung als klassisches Radioprogramm über UKW oder DAB+, eingestellt wird. Zudem sind Kooperationen etwa zwischen den Jugendwellen oder Infoprogrammen verschiedener ARD-Anstalten geplant, die laut künftigem Staatsvertrag den jeweiligen Häusern dann als „halbe“ Wellen angerechnet werden./
Eine Meldung aus JOURNAL 3/25, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im September 2025.