MEDIENSZENE NRW

Kohl-Streit: Entschädigung nicht vererbbar

12. Juni 2018, red.

Die Witwe Maike Kohl-Richter hat keinen Anspruch auf die Entschädigung, die Altkanzler Helmut Kohl wegen Verletzung seines Persönlichkeitsrechts gegen die Autoren Heribert Schwan und Tilman Jens sowie den Heyne-Verlag erstritten hatte. Das hat das Oberlandesgericht Köln entschieden. Die Summe solle „dem Geschädigten Genugtuung verschaffen“, erklärte das Gericht. Diese Möglichkeit entfalle mit dem Tod des Geschädigten.Vererbbar sei die Entschädigung nicht, so das OLG. Maike Kohl-Richter hat angekündigt, den Fall an den Bundesgerichtshof zu bringen.

Im Streit um das Buch „Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle“ hatte der Altkanzler eine Million Euro Schadensersatz zugesprochen bekommen, weil unautorisierte Zitate von ihm veröffentlicht worden waren. Als Kohl starb, war das Urteil jedoch noch nicht rechtskräftig.

 

Ein Beitrag aus JOURNAL 3/18, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2018.