Im März entscheidet die Landesmedienkommission, welche DAB+-Kapazitäten sie bei der Staatskanzlei NRW beantragen will – und trifft so eine Vorentscheidung zur DAB+-Versorgung in NRW. Die Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW) hatte der Medienkommission zur Sitzung Anfang Februar eine landesweite DAB+-Bedeckung sowie einen weiteren in sechs Regionen aufgeteilten Multiplex vorgeschlagen. Pro sogenannter Bedeckung können 15 Programme ausgestrahlt werden.
Im weiteren Verfahren prüft die Bundesnetzagentur, ob sie entsprechende DAB+-Kapazitäten zur Verfügung stellen kann. Diese kann der Ministerpräsident dann der LFM NRW zuweisen, die die Frequenzen anschließend ausschreibt. Bis der erste private Sender in NRW über DAB+ zu hören sein wird, wird es also noch dauern. Bislang gibt es in NRW nur einen landesweiten Multiplex, auf dem der WDR und das Domradio Köln zu hören sind, sowie einen bundesweiten Multiplex.
Insgesamt 46 Interessenten
Im Oktober 2018 hatte die LFM NRW eine Bedarfsabfrage zu DAB+ gestartet (siehe „Lokalfunk am Schiedeweg“, JOURNAL 5/18). Bis Fristende im November hatten sich 46 Interessenten eingetragen, und zwar sowohl Plattformbetreiber als auch Programmanbieter, die lokales, regionales oder nationales Programm ausstrahlen wollen. Dazu gehören bekannte Sender wie bigFM, Radio Energy oder Rock Antenne.
Aus dem NRW-Lokalfunksystem haben radio NRW sowie Radio MK, radio 91.2 (Dortmund), Radio Bonn/Rhein-Sieg, Radio Köln und Radio Emscher Lippe ihren Bedarf erklärt, außerdem die Westfunk GmbH als Servicegesellschaft für zehn Radiosender im Ruhrgebiet. Auch deinfm hat Bedarf angemeldet, eine Gesellschaft von Akteuren aus dem NRW-Lokalfunk, die sich gleichzeitig um die noch freien UKW-Frequenzen bemüht (siehe „Alles auf Null“). Auch Mehr!Radio ist dabei, ein vom Lokalfunksystem unabhängiger Sender, der schon eine DAB+-Lizenz für den Großraum Düsseldorf, aber noch keine Frequenz hat (siehe „Ein neues Angebot für Düsseldorf?“, JOURNAL 2/18).
Sorge um das System
Bei der Anhörung zum 17. Rundfunkänderungsgesetz im Medien- und Kulturausschuss des Landtags im Januar (siehe auch „Anstehende Gesetzesänderungen im Rundfunk“) hatten sich die Akteure aus dem NRW-Lokalfunk mehrfach für eine ausschließlich landesweite DAB+-Bedeckung ausgesprochen, regionale Multiplexe solle es noch nicht geben. Der Grund: Der Lokalfunk in NRW sieht sich finanziell nicht in der Lage, neben analogem auch noch digitalen terrestrischen Rundfunk auszustrahlen, und fürchtet um den Erhalt des Zwei-Säulen-Modells (siehe „Lokalfunk am Schiedeweg“, JOURNAL 5/18).
Darüber hinaus kritisieren die Betroffenen am Gesetzentwurf, sie würden bei der Frequenz-Vergabe benachteiligt. Das sieht LFM-NRW-Direktor Tobias Schmid anders: Der Gesetzentwurf helfe dem Lokalfunk, weil journalistische Inhalte als Vergabekriterium nun höher zu bewerten seien als andere. Schmid zeigte sich bei der Anhörung zudem erstaunt über das hohe Interesse der Lokalfunker an einer Priorisierung bei der DAB+-Frequenzvergabe. Ihre Beteiligung an der Bedarfsabfrage spiegele das nicht wider.||
Ein Beitrag aus JOURNAL 1/19 – dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Februar 2019.