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Aschendorff wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit verurteilt

18. Oktober 2019, red.

Darf der Arbeitgeber mit Stellenabbau drohen, wenn ein Betriebsrat einfach nur eine Arbeitsgruppe zum Thema Arbeitszeit gründen will, die vielleicht in einer Arbeitszeiterfassung in den Redaktionen münden könnte? Nein, hat das Arbeitsgericht Münster festgestellt und den Verlag Aschendorff, der unter anderem die Westfälischen Nachrichten (WN) und die Münstersche Zeitung (MZ) herausgibt, wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit verurteilt. Es gab damit der Klage des WN-Betriebsrats statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Urteilsbegründung steht aus.

Nach einem gescheiterten Gütetermin im Mai verhandelte die 4. Kammer des Arbeitsgerichts den Fall am 13. September und urteilte, dass der Arbeitgeber weder gegenüber Mitgliedern des Betriebsrats noch gegenüber Redakteurinnen und Redakteuren wörtlich oder sinngemäß mit Stellenabbau drohen dürfe, falls der Betriebsrat eine Arbeitsgruppe mit dem Thema Arbeitszeit in der Redaktion gründe oder eine Arbeitszeiterfassung in der Redaktion einführen wolle. Für den Fall der Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtungen und für jeden Fall der erneuten Zuwiderhandlung wird ein Ordnungsgeld angedroht.

Der DJV-Landesvorsitzende Frank Stach zeigte sich empört über das Verhalten der beiden Verleger Eduard und Benedikt Hüffer, „die rücksichtslos Druck auf einen Betriebsrat und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausüben, um gesetzlich gegebene Mitbestimmung zu verhindern“. Es sei „beschämend, dass erst ein Gericht Benedikt Hüffer, der gleichzeitig Vorstandsmitglied des Zeitungsverlegerverbands Nordrhein-Westfalen ist, an die geltende Rechtslage und den Umgang mit seinen Mitarbeitern erinnern muss“.

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai 2019 muss Arbeitszeit künftig komplett erfasst werden. Schon jetzt sind Arbeitgeber gesetzlich ausnahmslos verpflichtet, Arbeitszeit von mehr als acht Stunden täglich zu dokumentieren. Das gilt auch bei Vertrauensarbeitszeit, wie sie derzeit bei den WN praktiziert wird. Darauf hat der Richter in der Verhandlung wegen Behinderung von Betriebsratsarbeit den Arbeitgeber noch einmal unmissverständlich hingewiesen. Wie zu hören ist, konnte der Anwalt des Verlags in der Verhandlung nicht einmal plausibel machen, welcher wirtschaftliche Schaden aus der Einrichtung einer Arbeitsgruppe entstünde.

Die Auseinandersetzungen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeberseite schwelen bei den Westfälischen Nachrichten schon lange. Seit 2015 werden die meisten Redakteurinnen und Redakteure der WN nicht mehr nach Tarif bezahlt. Betriebsrat und Beschäftigte fühlen sich immer wieder unter Druck gesetzt.

Die aktuelle Auseinandersetzung betrifft das Thema Arbeitszeit: Bei einer Mitarbeiterbefragung 2018 hatten 40 Prozent der Redakteurinnen und Redakteure die Arbeitsbelastung beklagt. Auf den Versuch des Betriebsrats, eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit dem Arbeitgeber zu diesem Thema einzusetzen, hatte der Arbeitgeber mit besagten Drohungen reagiert, sodass der Betriebsrat schließlich geklagt hatte./

Eine Meldung aus JOURNAL 5/19, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Oktober 2019.