Wie alle anderen musste sich der DJV-NRW im März zügig auf veränderte Rahmenbedingungen einstellen. Zunächst waren es noch freiwillige Entscheidungen, aufgrund eingehender Beratung, Risikoabschätzung und juristischer Prüfungen auf Veranstaltungen zu verzichten, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Dann folgten die entsprechenden Erlasse der Bundes- und Landesregierung.
Homeoffice statt Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des DJV-NRW in der Humboldtstraße in Düsseldorf ist seit Mitte März für Betriebsfremde geschlossen. Die Beschäftigten arbeiten größtenteils im Homeoffice. Der DJV-NRW steht aber trotzdem weiter zu den gewohnten Öffnungszeiten zur Verfügung. Die Erreichbarkeit per Mail und über die sozialen Medien bleibt selbstverständlich sichergestellt, die Telefone sind umgestellt. Die Kolleginnen und Kollegen aus der Mitgliederbetreuung sind wie gewohnt im Einsatz, und auch Presseausweise können ausgestellt werden. Ganz wichtig natürlich: Die Juristinnen und Juristen sind weiter für unsere Mitglieder erreichbar, um sich beraten zu lassen, Verträge zu prüfen oder juristischen Beistand sicherzustellen.
Bei Veränderung der Lage informieren wir wie gewohnt auf www.djv-nrw.de.
Digitale Gremiensitzungen
Der DJV-NRW hält sich selbstverständlich an die Empfehlung, nicht nur größere Versammlungen zu vermeiden, sondern alle unnötigen direkten Begegnungen. Entsprechend haben Geschäftsführer, Justiziariat und Landesvorstand die meisten Außentermine abgesagt. Alle Veranstaltungen und Gremiensitzungen entfallen bis auf Weiteres. Ortsvereine und Fachausschüsse sind gehalten, ihre Besprechungen oder Sitzungen per Telefonkonferenz abzuhalten. Der DJV-NRW hat die entsprechenden „Räume“ bei einem Anbieter von Telefonkonferenzen bereitgestellt.
Intensive Lobbyarbeit
Der DJV hat auf Bundes- und Landesebene intensive Lobbyarbeit gemacht. So hat er sich unter anderem erfolgreich dafür eingesetzt, dass in NRW das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auch die Medienschaffenden des Landes als Personenkreis in einer kritischen Infrastruktur definiert hat. Das stellt sicher, dass für Journalistinnen und Journalisten zumindest die Kinderbetreuung gesichert ist.
Die NRW-Landesregierung hat damit auch auf die Forderungen des DJV reagiert, dass die Innenministerien der Länder und des Bundes bei anstehenden Katastrophenplänen die besondere Bedeutung des Journalismus für die Information und Aufklärung der Bevölkerung beachten.
Eingesetzt hat sich der DJV auch für freie Journalistinnen und Journalisten, die um Aufträge und Einkommen fürchten. Dafür hat der DJV-NRW unter anderem Gespräche mit den großen Sendern und den Verlegerverbänden im Land geführt (siehe ab Seite 6).
Uneingeschränkte Bewegungsfreiheit
Weitere Forderungen des DJV betreffen die uneingeschränkte Bewegungsfreiheit für Journalistinnen und Journalisten. Damit diese ihrer wichtigen Aufgabe einer unabhängigen und umfassenden Berichterstattung nachkommen können, müssen sie sich auch im Falle von Ausgangssperren frei bewegen und recherchieren können. Der DJV forderte erneut alle Polizeibehörden ausdrücklich dazu auf, den Presseausweis des DJV und der anderen Medienverbände dju, BDZV, VDZ, Freelens und Verband Deutscher Sportjournalisten (VDS) zu akzeptieren und die Journalistinnen und Journalisten nicht von ihrer Arbeit vor Ort abzuhalten.
Dass der Presseausweis im Augenblick eine größere Wichtigkeit gewinnt, zeigt sich auch daran, dass der DJV-NRW wie andere Landesverbände eine Zunahme bei den Anträgen verzeichnet. Die Geschäftsstelle arbeitet diese zügig ab.
Den kompletten Forderungskatalog des DJV und zahlreiche Tipps für angestellte und freie Journalistinnen finden Sie regelmäßig aktualisiert hier:
Ein Beitrag aus JOURNAL 2/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im April 2020.