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Funke und das KI-generierte Schumacher-Interview

23. Juni 2024, red.

Im April 2023 hatte das Funke-Klatschblatt Die Aktuelle vorgegeben, mit Ex-Rennfahrer Michael Schumacher gesprochen zu haben. Allerdings hatte in dem als „Weltsensation“ angekündigten vermeint­lichen Interview die KI geantwortet. Mit den Folgen des Tabubruchs ist Funke noch beschäftigt, wie im Mai durch Recherchen des Branchenportals Übermedien bekannt wurde. So hat das Medienhaus an die Schumacher-Familie ein Schmerzensgeld von 200 000 Euro gezahlt und musste außerdem eine Schlappe vor Gericht einstecken, weil die geschasste Chefredakteurin Anne Hoffmann in erster Instanz erfolgreich gegen ihre Kündigung klagte.

Das KI-generierte Interview hatte große öffentliche Empörung ausgelöst. Wegen des schweren Verstoßes gegen das Wahrhaftigkeitsgebot sprach der Presserat eine Rüge aus. Die Funke Mediengruppe, die in der Vergangenheit bereits zahlreiche recht­liche Auseinandersetzungen mit der Schumacher- Familie gehabt haben soll, gab laut Übermedien eine Unterlassungserklärung ab, druckte eine Richtigstellung in Die Aktuelle und entschuldigte sich öffentlich bei Michael Schumacher und seiner Familie.

Zudem kündigte Funke der Chef­redakteurin zunächst mit ­sofortiger Wirkung, dann auch ordentlich. Anne Hoffmann klagte dagegen und bekam vor dem Arbeitsgericht München Ende Februar Recht, wie Übermedien im Mai berichtete. ­Danach habe das Gericht entschieden, dass die Kündigungen nicht rechtswirksam seien. Trotz der „schwerwiegenden arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung“ und obwohl Hoffman ihrem Arbeitgeber dadurch geschadet habe, hätte dieser prüfen müssen, ob andere Maßnahmen angemessen wären. Gegen das Urteil hat Funke Rechtsmittel eingelegt, es wird also vor dem Landesarbeitsgericht weitergehen.

Dass Funke das hohe Schmerzensgeld an Schumachers Familie zahlen musste, hatte Übermedien-Autor Boris Rosenkranz aus einer Erwähnung im Urteil des Arbeitsgerichts München erfahren./

Eine Meldung aus JOURNAL 2-24, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2024.