Die Kennzeichnung von Werbung im Internet muss von der Medienaufsicht konsequent durchgesetzt werden. Das erklärte der Direktor der Landesanstalt für Medien NRW (LfM), Tobias Schmid, in einem Beitrag für den Fachdienst epd medien: Jeder, der online Inhalte mit werblichen Elementen publiziere, müsse diese auch kennzeichnen. „Diese Pflicht gilt es einzufordern und zu überprüfen“, schreibt der LfM-Direktor. Schmid zufolge hat die LfM im vergangenen Jahr 127 Hinweisschreiben an Verantwortliche für Inhalte auf Social-Media-Kanälen wie Facebook oder Youtube verschickt. Davon seien 52 Schreiben an sogenannte Influencer aus NRW gegangen. In 99 Fällen wurden die Kennzeichnungen laut Schmid nachgebessert, die übrigen Fälle seien entweder noch in Bearbeitung oder es sei geklärt worden, dass keine Kennzeichnung erforderlich sei. Dieses Beispiel zeige, dass das konsequente Vorgehen der Medienanstalten unmittelbare Erfolge erziele und der Missbrauch so zurückgedrängt werden könne, schreibt Schmid.
Die LfM hat im vergangenen Jahr gemeinsam mit den Landesministerien für Justiz und Inneres die Initiative „Verfolgen statt nur Löschen“ ins Leben gerufen. An der Initiative, die sich für eine effektive Verfolgung von Hasskriminalität im Netz einsetzt, beteiligen sich auch das Polizeipräsidium Köln, die Rheinische Post und die Mediengruppe RTL Deutschland. Die Arbeitsgruppe solle dazu beitragen, das „Unrechtsbewusstsein im Netz“ wiederzubeleben, schreibt Schmid. Das Medienrecht müsse unabhängig von der technischen Verbreitung der Inhalte und dem Firmensitz des Verursachers konsequent angewendet werden.