Seit Mai dieses Jahres stehen Lokalsender aus dem Haus DuMont unter Schleichwerbeverdacht. Jetzt hat die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) formell entschieden, gegen diese Lokalradios Beanstandungen wegen des Verstoßes der Kennzeichnungspflicht von Werbung auszusprechen, meldete epd Medien Mitte September. Betroffen sind Radio Berg, Radio Bonn/Rhein-Sieg, Radio Erft, Radio Euskirchen, Radio Köln, Radio Leverkusen und Radio Rur, alle Teil der DuMont-Tochter Kölner Stadt-Anzeiger Medien.
In der Kritik steht die Reihe „Jobhopper Rheinland“, die Berufsfelder vorstellt. Neben einer Internetseite (www.jobhopper-rheinland.de) mit Videobeiträgen von 28 Unternehmen wurden auch Radiobeiträge gesendet. Allerdings waren die Hörfunk-Clips nach Einschätzung der LfM vorwiegend Imagebeiträge für die dargestellten Unternehmen. Trotzdem waren diese nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet.
epd Medien zufolge haben die Sender inzwischen eingeräumt, dass dafür Geld von den entsprechenden Unternehmen geflossen ist. Entsprechend hätten die Beiträge nach Einschätzung der LfM als Dauerwerbesendungen gekennzeichnet werden müssen./
Eine Meldung aus JOURNAL 3/24, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im September 2024.