Wahrnehmungsberechtigte, die von den Ausschüttungen der VG Wort profitieren wollten, sollten daran denken, ihre 2024 veröffentlichten Werke rechtzeitig zu melden. Am 31. Januar 2025 ist Meldeschluss in den Bereichen Hörfunk, Fernsehen, Sprachtonträger, Presse und Wissenschaft sowie für die Sonderausschüttung für Urheber im Bereich Texte im Internet.
Zum gleichen Dateum endet die Meldefrist für die Sonderverteilung „Bibliothekstantieme öffentliche Bibliotheken“, die alle drei Jahre auf der Basis von Meldungen durchgeführt wird. Hier ist der nächste Ausschüttungstermin: 2025. Welche Bücher und Beiträge für diese Sonderverteilung gemeldet werden können, ist unter www.vgwort.de in der Rubrik Aktuelles nachzulesen (Meldung vom 2. Oktober 2024)./
Eine Meldung aus JOURNAL 4/24, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Dezember 2024.