Laut Satzung muss der DJV-NRW einmal im Jahr eine Mitgliederversammlung abhalten. Dabei ist nicht festgesetzt, wann im Jahr sie stattfindet. Entsprechend hat der Landesverband entschieden, den Gewerkschaftstag auf den 22. August 2020 zu verschieben, wie bereits per Mail an die Mitglieder kommuniziert wurde. Damit ändert sich auch die Frist zur Einreichung der Anträge. Sie müssen bis zum 11. Juli 2020 in der Geschäftsstelle vorliegen.
In diesem Jahr steht die Wahl der Fachausschüsse auf der Tagesordnung, die sich entsprechend verschieben wird. Eigentlich endet die Amtszeit der Fachausschüsse zwei Jahre nach der Wahl. Damit deren Arbeitsfähigkeit erhalten bleibt, wird der Landesvorstand den Gesamtvorstand bitten, die Amtszeit der Fachausschüsse zu verlängern.
Kein Fristproblem ergibt sich für die Wahl der Delegierten zum Verbandstag im November. Kandidaturen für die Delegiertenwahlen, die von Ortsvereinen und Fachausschüsse bereits angemeldet wurden, bleiben gültig. Gremien, die vor dem allgemeinen Versammlungsverbot nicht mehr tagen konnten, können ihre Kandidatinnen und Kandidaten noch vor dem neu terminierten Gewerkschaftstag aufstellen. Das Formular mit ihrer Verpflichtungserklärung muss eine Woche vor dem Gewerkschaftstag in der Geschäftsstelle vorliegen. Das wäre beim jetzt geplanten Termin der 15. August./
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Eine Meldung aus JOURNAL 2/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im April 2020.