MEDIENSZENE NRW

NW-Betriebsrat vertritt ausgelagerte Redaktionen

8. April 2020,

Der Betriebsrat der Neuen Westfälischen (NW) vertritt künftig auch die Interessen der Kolleginnen und Kollegen in der Mantel- und Onlineredaktion, die in andere Gesellschaften ausgelagert wurden. Die Gesellschafter der Redaktionsgemeinschaft der ostwestfälisch-lippischen Verlage (RG OWL) haben eine sogenannte „Führungsvereinbarung“ unterzeichnet, die einen Gemeinschaftsbetrieb der drei Unternehmen begründet. Dies hat unmittelbar zur Folge, dass der demnächst zu wählende Betriebsrat die Beschäftigten aller drei Unternehmen in betriebsverfassungsrechtlichen Fragen vertreten wird. Dabei bleiben alle drei Unternehmen weiterhin rechtlich selbstständig und behalten ihre geltenden Regelungen zu Vergütung, Arbeitszeit und Ähnlichem.

Die Vereinbarung sichert den Beschäftigten der RG OWL zudem ein Rückkehrrecht zur NW beziehungsweise zu OWL Digital. Mit der jetzigen Übereinkunft würde sich eine gegebenenfalls gebotene Sozialauswahl im Falle einer betriebsbedingten Kündigung über alle Unternehmen des Gemeinschaftsbetriebs erstrecken.

In einer gemeinsamen Erklärung von Betriebsrat und Geschäftsleitung heißt es: „Weder die an der RG OWL beteiligten Unternehmen noch der Betriebsrat der NW haben ein Interesse an langwierigen rechtlichen Auseinandersetzungen. Wir wollen vielmehr gemeinsam und in bewährter Weise konstruktiv daran arbeiten, den Medienstandort OWL zu sichern und insbesondere im digitalen Bereich weiterzuentwickeln.“

Der DJV-Landesvorsitzende Frank Stach begrüßte die Einigung: „Wir freuen uns für die Kolleginnen und Kollegen in Ostwestfalen, die auch künftig eine effektive gemeinsame Vertretung ihrer Interessen im Betrieb haben. Zugleich zeigt dies, dass es sich lohnt, für seine Belange zu kämpfen – gerade angesichts der immer weitergehenden gesellschaftsrechtlichen Zersplitterung von Verlagen.“

Der DJV-NRW hatte den NW-Betriebsrat in seinem Kampf für die Interessen der Belegschaft unterstützt und die Neue Westfälische zum Abschluss eines Organisationstarifvertrags zu diesem Thema aufgefordert. Mit der jetzigen Vereinbarung ist ein solcher Organisationstarifvertrag genauso hinfällig wie das derzeit vor dem Arbeitsgericht anhängige Beschlussverfahren in dieser Sache. Erst kürzlich war der Betriebsrat der NW geschlossen zurückgetreten, um Bewegung in die Auseinandersetzung zwischen dem Betriebsrat der NW und den Gesellschaftern der RG OWL zu bringen.

„Es ist gut, dass sich die Kolleginnen und Kollegen nun wieder ihrer Arbeit im Interesse der Leserinnen und Leser widmen können, ohne sich um ihre innerbetriebliche Vertretung sorgen zu müssen“, betont Stach.