Staatssekretär Nathanael Liminski hat Ende November die lange angekündigte Gesamtstrategie „Radio in NRW 2022“ vorgestellt. So will die Landesregierung mit Änderungen im WDR- und im Landesmediengesetz NRW ein „vielfältiges und zukunftsfähiges Radio und einen wirtschaftlich tragfähigen Lokalfunk im digitalen Zeitalter“ sichern.
„Wir begrüßen das eindeutige Bekenntnis der Landesregierung zum Zwei-Säulen-Modell des NRW-Lokalfunks“, erklärte der DJV-Landesvorsitzende Frank Stach im Anschluss. „Wir hätten uns aber ein Bekenntnis zu den 44 existierenden Lokalfunksendern gewünscht.“
Eine der geplanten Veränderungen: Verleger sollen künftig sämtliche Anteile an einer Betriebsgesellschaft (BG) übernehmen können. Das geht bislang nur befristet und in Ausnahmefällen. Stach hält diese Maßnahme für den falschen Weg: „Wenn Städte, Gemeinden und Kreise nicht mehr in den BGen sind, schwächt das die lokale Verankerung. Wir hätten uns stattdessen gewünscht, dass sich die Veranstaltergemeinschaften eine Betriebsgesellschaft jenseits der Verleger suchen könnten.“ Der DJV-NRW hält die Anrechnung der Bürgerfunkstunden auf die Sendezeit für ein falsches Signal. Er begrüßt aber, dass die Landesregierung die lokale bzw. regionale Anbindung redaktioneller Strukturen, das gleichzeitige Engagement bei DAB+ sowie den Beitrag zum Erhalt des bestehenden Hörfunkangebots in NRW als Kriterien für die Vergabe der geplanten zweiten UKW-Kette festschreiben will. Alles das stützt aus DJV-Sicht den Lokalfunk.
Die Landesregierung hat außerdem angekündigt, den zweiten Schritt zur Werbezeitenreduzierung beim WDR nicht zu vollziehen. Nach Einschätzung des DJV-NRW eine richtige Entscheidung: Er hält einen werbefreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk zwar für wünschenswert, hatte aber immer betont, dass dies einer soliden Gegenfinanzierung bedarf und die Gattung Radio insgesamt nicht beschädigt werden dürfe.
„Der DJV-NRW wird sich in den laufenden Gesetzgebungsverfahren einbringen, um die aus unserer Sicht falschen Punkte zu entschärfen“, kündigte Stach an. Mitte 2020 sollen die Gesetze beschlossen sein./
Eine Meldung aus JOURNAL 6/19, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Dezember 2019.