Seit der Doppelausgabe Januar/Februar 2020 erschien der journalist auch als journalistin: Jeweils die Hälfte der Druckauflage trug die weibliche Berufsbezeichnung im Titel. Wem welche Variante des Mitgliedermagazins des DJV-Bundesverbands zugestellt wird, entschied der Zufall.
Die Namensgebung, die Matthias Daniel als Chefredakteur und Neuverleger des Magazins zusammen mit dem Bundesvorstand gewählt hatte, löste geteilte Reaktionen aus. Nicht jedes männliche Mitglied fühlt sich vom gegenderten Titel „mitgemeint“.
Gestoßen hat sich an der Entscheidung auch Nichtmitglied Johannes Oberauer. Der Verleger mehrerer Zeitschriften mit ähnlicher Zielgruppe (medium magazin, kress und PR-Report) macht Titelrechte geltend und hat geklagt. Denn einmal im Jahr hat das medium magazin aus dem Verlag Oberauer ein zweites, gedrehtes Cover auf der Rückseite, auf dem dann ebenfalls das Wort „journalistin“ steht.
Oberauer hat eine einstweilige Verfügung erwirkt, dass der journalist die weibliche Form nicht mehr im Titel führen darf. Die „weibliche“ Hälfte der Juni-Ausgabe erschien deswegen mit ausgestrichenem „in“ (siehe Abbildung).
Matthias Daniel, der zum Jahreswechsel in die Rolle des Publishers geschlüpft ist, findet, dass die Medienbranche das Thema gendergerechte und zeitgemäße Sprache „viel zu lange ignoriert oder ausgesessen“ hat, und schließt dabei den journalist ausdrücklich ein. Im Jahr 2020 sei es „höchste Zeit, auch Journalistinnen den Raum und die Ansprache zu geben, die ihnen zustehen“, schreibt er in einem Text zum Rechtsstreit bei LinkedIn. Die Zeiten, in denen Frauen – oft herablassend – „mitgemeint“ waren, sind nach seiner Überzeugung endgültig vorbei. Und unabhängig, wie die juristische Auseinandersetzung weitergeht: Der journalist solle ein „Magazin für alle Journalist*innen“ sein und noch vielfältiger und gleichberechtigter werden./
Eine Meldung aus JOURNAL 4/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im August 2020.