SEMINARE |

Verständnis für die Justiz wecken

6. Juli 2023, Carmen Molitor

Strafprozesse – vor allem gegen prominente Angeklagte – stoßen oft auf großes öffentliches Interesse. Wer von Gerichtsverfahren berichtet, bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen Pressefreiheit und Persönlichkeitsrechten.

JOURNAL: Justiz und Medien – da treffen zwei sehr unterschiedliche Welten aufeinander. Welches Ziel hat Ihr Seminar?
Tobias Gülich: Die Idee ist, die Arbeit einer Pressestelle bei Gericht vorzustellen. So möchte ich Verständnis schaffen für die Gesetzmäßigkeiten und Notwendigkeiten, die uns als Justiz in der Pressearbeit binden. Was dürfen wir? Was können wir und warum machen wir manches und anderes nicht? Das Seminar richtet sich an Journalistinnen und

„Wenn dem Rechtsstaat keiner mehr zuschaut, versteht ihn auch keiner mehr“, betont Richter Tobias Gülich. | Foto Justiz NRW
„Wenn dem Rechtsstaat keiner mehr zuschaut, versteht ihn auch keiner mehr“, betont Richter Tobias Gülich. | Foto Justiz NRW

Journalisten aller Mediengattungen, die mit Gerichtsverfahren zu tun haben oder neu in die Gerichtsberichterstattung einsteigen wollen. Ich will das Verständnis für die Justiz wecken – und umgekehrt auch gerne mitnehmen, was die Bedürfnisse der Journalistinnen und Journalisten sind. So eine Veranstaltung soll ja keine Einbahnstraße sein.

JOURNAL: Es ist oft ein Mysterium für Journalistinnen und Journalisten, wie Pressestellen an den Gerichten arbeiten. Oft übernimmt die Pressearbeit eine Richterin oder ein Richter…
Gülich: Das hängt von der Behördenstruktur ab. Bei kleineren Amtssitzen macht es meistens die Leitung der Behörde oder der Direktor bzw. die Direktorin des Amtsgerichts. Das ist die einzige Person, die Presseauskünfte geben darf, und sie kann jeweils einen Ansprechpartner oder eine Ansprechpartnerin bei Gericht nennen. Bei größeren Gerichten gibt es einen Pressesprecherin oder Pressesprecher. Das ist ein Richter oder eine Richterin, die in der Verwaltung des jeweiligen Gerichts mit einem gewissen Anteil arbeiten und den Rest richterlich tätig sind. Es ist zwingend, dass man eine Grundlagenfortbildung besucht, bevor man zum ersten Mal Pressesprecherin oder Pressesprecher wird. Die sind sehr gut, danach fühlt man sich fitter.

JOURNAL: Was darf die Pressesprecherin oder der Pressesprecher den Pressevertretern nicht sagen?
Gülich: Wir müssen immer abwägen, welche Informationen wir zulässig herausgeben können und was unzulässig ist, weil es die Rechte der Angeklagten oder Zeugen verkürzt. Eine Faustregel ist: Je spektakulärer ein Fall ist und je prominenter er besetzt ist, desto zulässiger ist es, Informationen dazu preiszugeben. Je weniger das jedoch der Fall ist, wenn es also beispielsweise ein einfacher Ladendiebstahl ist, desto weniger erfährt man über die Einzelpersonen. Die Grenzen sind da, wo es um das Persönlichkeitsrecht des Beschuldigten und späteren Angeklagten geht. Da gelten die Grundsätze der Verdachtsberichterstattung – genauso für uns wie für die Journalistinnen und Journalisten.

JOURNAL: Wie gehen Sie damit um, wenn nach der Herkunft, der Staatsangehörigkeit einer Person gefragt wird?
Gülich: Theoretisch gibt es keine Vorgaben des Justizministeriums in NRW, so etwas nicht zu benennen. Es ist jedem Pressesprecher und jeder Pressesprecherin oder der Behördenleitung selber auferlegt, das zu machen oder zu lassen. Da muss man Fingerspitzengefühl haben. Es ist nicht so einfach, aber theoretisch dürfte man die Herkunft nennen. Oft tut sie aber auch nichts zur Sache.

JOURNAL: Was macht die Zusammenarbeit von ­Medien und Gerichten im Alltag schwierig?
Gülich: Das ist sehr unterschiedlich. Man ist voneinander abhängig. Unsere Informationen werden von der Presse gebraucht, weil man als Behörde eine privilegierte Quelle ist. Auf der anderen Seite sind wir darauf angewiesen, dass nichts Falsches in Umlauf kommt und dass etwas nicht gleich von einer negativen Warte aus betrachtet wird. Wenn man als Gericht „zu“ macht und verhindert, dass negative Informationen herauskommen, dann führt das zu einer anderen Berichterstattung, als wenn man gleich alles miteinander bespricht und offen miteinander umgeht. Für mich war es bisher zu 90 Prozent ein angenehmer Umgang mit Journalistinnen und Journalisten.

JOURNAL: Was machen die Pressesprecher, wenn sich Journalistinnen und Journalisten bei Gerichtsverfahren nicht an die Regeln halten und beispielsweise Fotos aus dem Gerichtssaal posten?
Gülich: Da können die Gerichte das Hausrecht anwenden und jemanden aus dem Gerichtssaal weisen. Aber dafür gibt es eine sehr hohe Barriere, weil die Pressefreiheit gilt. Auch da braucht es Fingerspitzengefühl. Wenn so etwas vorfällt, reicht es manchmal, ein sehr eindringliches Gespräch miteinander zu führen. Das muss man ab und zu tun. Es geht meistens um Journalisten, die normalerweise einen anderen Bereich bespielen und die Gepflogenheiten bei Gericht nicht kennen. Dann muss man das nett erklären. Einen Wiederholungsfall habe ich noch nie erlebt.

JOURNAL: Worauf beruht die Aussage „Wir dürfen in schwebenden Verfahren keine Auskunft“ geben? Stimmt die überhaupt?
Gülich: Nein, in dieser Pauschalität ist sie falsch. Verfahren sind ja bis zum rechtskräftigen Abschluss immer schwebend. Das heißt, theoretisch dürfte man dann ja in der ersten Instanz gar nichts sagen. Das ist aber falsch. Wann man wie viel sagen darf, ist durch Rechtsprechung und Gesetze festgelegt.

JOURNAL: Können Sie das etwas genauer erklären?
Gülich: Es gibt zunächst das Ermittlungsverfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft. Solange der Verdacht sich nicht erhärtet, muss man sehr vorsichtig sein, mit dem, was man sagt. Das hat nicht nur ermittlungstaktische Gründe – was oft der Fall ist, weil man den Täter noch nicht überführt hat. Man braucht also noch Zeit und kann deshalb nicht viel sagen. Je mehr der Verdacht sich aber in eine Richtung erhärtet, desto einfacher wird es, Auskunft zu geben. Wenn die Anklage zugelassen ist, darf man dann durchaus mehr zu dem Verfahren sagen. Und wenn jemand verurteilt worden ist, kann man alles über das betreffende Verfahren sagen.

Seminar: Über Prozesse berichten
Das Seminar „Die Medien und der Strafprozess: Pressearbeit bei Gericht“ mit Referent Tobias Gülich bietet Einblicke in die Medienarbeit bei Gericht und erläutert, wie es gelingt, sowohl den Grundrechten auf freie Berichterstattung und Meinungsfreiheit als auch dem Schutz der Privatsphäre und dem Persönlichkeitsrecht gerecht zu werden.
Datum: 22.9.2023 / Zeit: 9:30–12:30 Uhr
Mitglieder: € 54,00 – Nichtmitglieder: € 82,00

JOURNAL: Was ärgert Juristinnen und Juristen an der Berichterstattung aus dem Gericht häufig? Gibt es spezielle Missverständnisse, denen Journalisten immer wieder aufsitzen?
Gülich: Nicht alle kriegen den Unterschied zwischen Mord und Totschlag, Diebstahl und Raub gut hin. Die erfahrenen Gerichtsreporter aber schon! Was oft in der Kommunikation mit der Bevölkerung schwierig ist, sind die verschiedenen Strafmaße. Warum gibt es für die Tat so wenig oder so viel? Warum wird das Verfahren eingestellt, warum gibt es mildernde Umstände? Da entstehen oft Missverständnisse, weil das Gericht es vielleicht nicht selber gut kommuniziert. Das ist eine der Hauptaufgaben vor Gerichtspressesprechern: erklären, warum etwas geschieht.

JOURNAL: Es gibt zurzeit das sehr beliebte Genre der „Verbrechenspodcasts“ nach echten Fällen. Wie kommt das bei den Juristinnen und Juristen eigentlich an?
Gülich: Da ist das Niveau sehr unterschiedlich. Es gibt tolle Podcasts – auch von tollen Bloggerinnen und Bloggern. Was sauer bei der Justiz aufstößt, ist, wenn Sachen verbreitet werden, die nicht stimmen, wo man nicht nachgefragt hat oder die man nicht verstanden hat. Da hilft nur: immer weiter aufklären! Aber grundsätzlich gilt es ja, das Bewusstsein dafür zu schaffen, was in Gerichten passiert. In der Hinsicht tun die Verbrechenspodcasts alle etwas Gutes und Volksaufklärerisches. Dem Rechtsstaat muss man zuschauen, wenn ihm keiner mehr zuschaut, versteht ihn auch keiner mehr.

Ein Beitrag aus JOURNAL 2/23, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2023.