Nach sechs Jahren Diskussion haben sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten Anfang Juni auf eine Reform von Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geeinigt. Danach sollen der Auftrag neu definiert, das Programmangebot flexibilisiert, die Onlineaktivitäten erweitert und die Gremien gestärkt werden.
Der DJV sieht in der Einigung einen wichtigen Schritt, damit die Sendeanstalten die notwendige Anpassung an veränderte Nutzungsgewohnheiten umsetzen können. Allerdings kritisierte der DJV die unpräzise Neuregelung zum Unterhaltungsauftrag. Unterhaltung müsse uneingeschränkt Teil des Programmangebots bleiben, damit ARD und ZDF nicht zu Nischensendern würden, die nur noch kleine Bevölkerungsgruppen erreichen.
Durchsetzen konnte sich der DJV mit seiner Forderung, die gesetzliche Beauftragung von Kanälen wie Phoenix, ZDFInfo oder Kika beizubehalten, damit diese nicht kurzfristigen Sparmaßnahmen zum Opfer fallen können.
Auf Grundlage der Einigung wird die Rundfunkkommission der Länder den Entwurf eines Medienänderungsstaatsvertrags erstellen, der dann im Umlaufverfahren durch die Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen werden soll. Geplant ist, den Änderungsstaatsvertrag bis zur Ministerpräsidentenkonferenz am 20. Oktober zu unterzeichnen. Auch die Länderparlamente müssen ihre Zustimmung geben, bevor ein neuer Medienstaatsvertrag in Kraft treten kann./
Eine Meldung aus JOURNAL 2/22, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2022.