Im Sommer 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) umsetzt. Schon bisher müssen öffentliche Stellen wie Behörden, Schulen oder Krankenhäuser die Voraussetzungen für digitale Barrierefreiheit erfüllen. Ab 28. Juni 2025 gilt das in einem bestimmten Umfang auch für private Unternehmen (siehe ausführlich JOURNAL 3/23).
Auch jenseits der gesetzlichen Pflicht gilt: Um Menschen mit Sehbeeinträchtigungen eine Nutzung digitaler Angebote wie Webseiten und Apps inklusive der enthaltenen Bilder zu ermöglichen, sollte es unter anderem selbstverständlich sein, einen Alt-Text (kurz für Alternativtext) einzubetten. Gemeint ist eine kurze Bildbeschreibung beziehungsweise eine sprachliche Übersetzung des visuellen Inhalts, damit Screenreader diesen Text vorlesen können.
Ausnahmen können gelten, wenn Bilder in einem Text reine Schmuck-Funktion haben oder zum Beispiel als Bild-Kachel ein Zitat hervorheben. In solchen Fällen ohne zusätzlichen Informationsgehalt bleibt das Feld für die Alt-Attribute leer (alt=““), sodass Screenreader sie ignorieren und Nutzende nicht abgelenkt werden.
Nur die relevanten Informationen

Für alle anderen Fälle gilt es, einen sinnvollen Alt-Text zu hinterlegen. Aber wie sollten diese Beschreibungen aussehen? Ein guter Alt-Text ist kurz, prägnant und kontextbezogen. Er liefert die relevante Information, mit der das Bild zum Inhalt der Seite beiträgt, und verzichtet auf überflüssige Details.
Wenn das Bild zum Beispiel einen Rollstuhlfahrer vor einer Treppe am Eingang eines Gebäudes zeigt, könnte der Alt-Text lauten: „Ein Rollstuhlfahrer steht vor einer Treppe. Weil es keine Rampe gibt, kommt er nicht in das Gebäude.“ Das beschreibt die Situation und den Kontext. Ginge es im Text um die Barrierefreiheit in einer konkreten Stadt oder einem spezifischen Gebäude, wäre auch die Ortsangabe eine wichtige Information.
Grafiken und mehr
Alt-Texte für einfache Grafiken oder Diagramme sollten nicht nur das Thema nennen („Grafik zum Sanierungsstau an Schulen“), sondern die wesentlichen Entwicklungen und Zahlen benennen. Bei komplexeren Infografiken, Diagrammen oder auch Karten kann es erforderlich sein, die kurze Erläuterung im Alt-Text durch eine erweiterte Beschreibung zu ergänzen. Diese kann entweder direkt auf der Seite hinterlegt oder über einen Link abrufbar sein.
Besonders auf Webseiten ist Redundanz zu vermeiden: Informationen, die im Beitrag selbst oder in der Bildzeile bereits als Text vorliegen, müssen nicht wiederholt werden. Wenn etwa eine Bildunterschrift bereits die ausführliche Erläuterung zu einer Grafik enthält, reicht ein kurzer Alt-Text wie „Infografik zum Thema Sanierungsstau an Schulen“.
Wichtig ist es auch, dass Bedienelemente auf Webseiten für Sehbeeinträchtigte in ihrer Funktion erkennbar sind. Deswegen lautet zum Beispiel der Alt-Text für eine Schaltfläche mit einer „Suchen“-Lupe alt=„Suche starten“ (und nicht alt=„Lupe“).
Sonderfall Social Media
In den sozialen Medien gehört der Alt-Text zum guten Ton. Wo er fehlt, gibt es in den Kommentaren schnell einen Rüffel und den Hinweis, dass viele Menschen ohne Beschreibung der Bildinhalte vom Informationsfluss ausgeschlossen sind.
Redundanz zu vermeiden ist hier aber offenbar oft nicht die oberste Maxime: Bei Social-Media-Posts ist es nicht ungewöhnlich, wenn der Textteil des Posts die gleichen Informationen enthält wie der Alt-Text zum Bild. Da zudem gerne Textkacheln verwendet werden, gibt es hier manchmal die identischen Informationen direkt dreifach.||
Ein Beitrag aus JOURNAL 1/25, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im April 2025.