Auch wenn es kaum einem Zuschauer bewusst ist: Die Magazine Stern TV und Spiegel TV kommen über sogenannte Drittsendelizenzen ins RTL-Programm. Eine der Sendungen könnte ab Mitte 2018 herauskippen. Im Juni hat die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) die Drittsendeplätze im Programm von RTL neu ausgeschrieben und dabei die bisher angestammten Zeitfenster am Mittwoch- und Sonntagabend weggelassen. Bisher wird das Magazin Stern TV am Mittwochabend ab 22:15 Uhr ausgestrahlt, Spiegel TV am Sonntagabend um 22:15 Uhr.
Für Spiegel TV ist das eine schlechte Nachricht. Es ist ungewiss, wie es mit dem Magazin weitergeht, das 1988 von Stefan Aust gegründet wurde. Zumindest den Sonntagabend möchte RTL dafür ab Mitte 2018 nicht mehr opfern. Die neuen Sendeschienen wurden für samstags (19:05 bis 20:15 Uhr), montags (23.25 bis 0:00 Uhr), dienstags (0:30 bis 1.15 Uhr sowie 1.15 bis 1.45 Uhr) ausgeschrieben. Im Wettbewerb um einer dieser verfügbaren Drittsendeplätze müsste Spiegel TV sich gegen andere Bewerber durchsetzen. Selbst wenn dies gelingt, dürfte es schwer werden, die Quote zu halten, die das Magazin sonntagsabends um 22:15 Uhr erreicht. Die Bewerbungsphase für die Drittsendeplätze läuft bis zum 1. September 2017. Das neue Sendeschema gilt dann ab Juli 2018.
Anders sieht es für Stern TV aus. Das Magazin soll nach Informationen des Mediendienstes DWDL auf seinem angestammten Sendeplatz bleiben, und zwar ab Mitte 2018 als normale RTL-Auftragsproduktion. Schon bisher gab es für Stern TV eine Sonderregelung. Nur ein Teil der Sendezeit lief über eine Drittsendelizenz, die an dctp vergeben war, zum anderen Teil ist das Magazin schon bisher eine RTL-Produktion. Diese Regelung, gegen die es rechtliche Bedenken gab, soll nun abgeschafft werden.
Der Rundfunkstaatsvertrag regelt, dass private Sender bzw. Sendergruppen ab einem bestimmten Marktanteil Sendeplätze für „Unabhängige Dritte“ zur Verfügung stellen müssen. Den Privatsendern sind diese Drittsendefenster ein Dorn im Auge. Jüngst hat sich Sat.1 per Eilantrag gegen eine Entscheidung der rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt (LMK) gewehrt. Die für Sat.1 zuständige LMK hatte Drittsendelizenzen an drei Produktionsfirmen vergeben. Sat.1 hätte die entsprechenden Sendeplätze ab Anfang März zur Verfügung stellen müssen, hatte aber dagegen geklagt. Das Gericht befand, das Verfahren sei „nicht im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrags“ gelaufen.||
Ein Beitrag aus JOURNAL 4/17, dem Mitglieder- und Medienmagazin des DJV-NRW.