Das ist eine Mitteilung, die kein Verband und keine Gewerkschaft gerne macht: Zum 1. Oktober steigen die Beiträge des DJV-NRW. Das hat der Gewerkschaftstag am 21. April mit großer Mehrheit beschlossen (siehe Text zum Gewerkschaftstag: „Wieder in der Spur“). Die Entscheidung zur Beitragsanhebung ist dem DJV-NRW nicht leicht gefallen (zur Höhe der Beiträge siehe Kasten „Für wen gilt welcher Beitrag?“). Aber, wie der Landesvorsitzende Frank Stach in Köln erläuterte und in seinem Editorial schreibt: Es war notwendig, um mit dem Haushalt nicht auf ein dauerhaftes Defizit zuzusteuern.
Absehbar war diese Entwicklung schon länger, denn die Mitgliedszahlen sind in den vergangenen Jahren in kleinen Schritten gesunken. Entsprechend hat der DJV-NRW in der jüngeren Vergangenheit überall da gespart, wo es nicht an die Leistungen ging. Aber dieses Sparpotenzial ist ausgeschöpft. Weiter zu sparen hieße: an die exzellente Rechtsberatung zu gehen, die Betreuung der Betriebs- und Personalräte zurückzufahren, Info-Workshops und Seminare zu reduzieren und weniger Veranstaltungen für einzelne Zielgruppen wie Studierende, Pressesprecher, Freie oder Bildjournalisten zu machen. Oder gar den erfolgreichen Journalistentag zu streichen. „Das würde uns in eine Abwärtsspirale führen“, davon ist Stach überzeugt. „Je unattraktiver wir für Journalistinnen und Journalisten würden, desto schneller sänken unsere Mitgliederzahlen.“
Wir setzen auf Solidarität
Mit der Sicherung der Einnahmeseite kann der DJV-NRW nun weiter auf hohem professionellen Niveau agieren, Strukturen optimieren, die Qualität der Beratung und des Angebots für die Mitglieder sichern oder auch verbessern. Vor allem setzt der DJV-NRW mit seiner neuen Beitragsstruktur noch stärker als bisher auf den Solidargedanken: Wer viel verdient, kann mehr beitragen. Deswegen wurde für Mitglieder mit einem Bruttomonatseinkommen über 3.600 Euro eine neue Beitragsstaffel eingezogen. Bisher lag die Obergrenze bei 2.800 Euro – für alle höheren Einkommen galt der gleiche Beitrag.
Für wen gilt welcher Beitrag?
Den Regelbeitrag zahlen Mitglieder, deren Bruttomonatseinkommen über 3.600 Euro liegt, sowie diejenigen, die als Rentner Mitglied wurden: 36,00 Euro (Monatlicher Mitgliedsbeitrag)
Beitrag für außerordentliche Mitglieder: 22,00 Euro
Ermäßigte Beiträge bei einem Bruttomonatseinkommen
bis 3.600 Euro: 32,00 Euro
bis 2.800 Euro: 24,00 Euro
bis 2.000 Euro: 20,00 Euro
bis 1.700 Euro: 17,00 Euro
Mindestbeitrag
Den Mindestbeitrag zahlen Mitglieder, deren Bruttomonatseinkommen unter 1.400 Euro liegt, sowie Volontäre, Studierende und Rentner. Der Mindestbeitrag gilt außerdem für Berufsanfänger im ersten Jahr ihrer Selbstständigkeit: 12,00 Euro
Sonderfälle
Für Mitglieder in Elternzeit, Empfänger von Arbeitslosengeld sowie Teilnehmer an von der Bundesagentur für Arbeit geförderten Weiterbildungsmaßnahmen kann der Monatsbeitrag auf 8,00 Euro abgesenkt werden, sofern ihr Bruttomonatseinkommen unter 1.100 Euro liegt. Gleiches gilt für Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Rentner und Vollzeitstudierende mit einem Monatseinkommen von weniger als 750 Euro:
8,00 Euro
Monatlicher Verwaltungszuschlag bei Nichtteilnahme am Lastschriftverfahren:
1,00 Euro
Solidarität heißt umgekehrt auch: Wer nachweislich weniger verdient, kann sich in eine passende Beitragsstaffel einstufen lassen (siehe Kasten unten „Beitrag reduzieren: So geht‘s“).
Weil der Landesverband mit vielen Anträgen auf Beitragsreduzierung rechnet, hat er die Beitragserhöhung nicht auf den Jahreswechsel terminiert. Denn dann herrscht in der Geschäftsstelle wegen der Presseausweise sowieso Hochbetrieb. Statt dessen gilt die neue Beitragsordnung ab 1. Oktober 2018. Wir werden unsere Mitglieder im September anschreiben und noch mal auf die Erhöhung und die Möglichkeiten der Beitragsreduzierung hinweisen.||
Beitrag reduzieren: So geht‘s
Nach der Beitragsordnung des DJV-NRW hat jedes Mitglied die Möglichkeit, den Beitrag gemäß des tatsächlichen Einkommens zu reduzieren. Die Beiträge sind also nach Einkommen gestaffelt. Das ist wichtig, weil ab Oktober eine neue obere Stufe eingezogen wird. Der Höchstbeitrag (36 Euro) wird künftig erst ab einem Bruttoeinkommen von mehr als 3 600 Euro fällig.
Aber: Wer weniger verdient, zahlt nicht automatisch einen geringenen Beitrag. Aus verwaltungstechnischen Gründen werden alle Mitglieder mit dem neuen Höchstsatz (= Regelbeitrag) eingestuft, die bisher keine Beitragsermäßigung beantragt haben bzw. nicht einer Sondergruppe angehören (etwa Volontäre, Studierende oder Rentner oder Mitglieder in Elternzeit, Empfänger von Arbeitslosengeld u.ä.).
Oder anders gesagt: Wer bisher im Regelsatz eingestuft war, aber weniger als 3.600 Euro brutto verdient und ab Oktober nicht den neuen Regelbeitrag zahlen möchte, muss vorher eine Beitragsreduzierung beantragen und sein Einkommen künftig regelmäßig nachweisen. Festangestellte können ihre Bruttoeinkommen durch eine Gehaltsabrechnung oder eine aktuelle Bestätigung des Arbeitgebers über das Gesamtbrutto-Monatsgehalt belegen. Freie müssen eine Bescheinigung ihres Steuerberaters oder des Finanzamts über den Gesamtbetrag der Einkünfte oder den Einkommensteuerbescheid für das letzte abgerechnete Jahr einreichen.
Für die Sonderfälle, etwa statusbedingte Beitragsreduzierungen sind jeweils eigene Nachweise erforderlich (etwa der Bewilligungsbescheid vom Arbeitsamt, der Rentenbescheid, die Immatrikulationsbescheinigung, ein Volo-Vertrag oder der Krankengeldbescheid).
Beitragsreduzierungen werden ab Antragstellung erst gewährt, wenn die Nachweise vorliegen, also nicht rückwirkend.
Formblatt zum Download im Netz
Das Formblatt zur Betragsreduzierung kann auf der Internetseite des Landesverbands heruntergeladen werden. Auf der Unterseite zu den Beiträgen (www.djv-nrw.de/Beitrag) gibt es weitere Merkblätter, unter anderem mit einer Erläuterung zu den Voraussetzungen einer Beitragsermäßigung. Auf Wunsch werden Formular und Merkblätter natürlich auch per Post zugeschickt.
Ein Beitrag aus JOURNAL 3/18, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2018.