Der DJV hat Anfang Juli mit Vertretern des Bundesverbands Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) eine Tarifvereinbarung für die Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen geschlossen. Damit gelten für die kommenden Monate klare Regelungen, trotz der Unwägbarkeiten, die die Pandemie mit sich bringt.
Nach der Vereinbarung gelten die laufenden Gehalts- und Manteltarifverträge unverändert bis Ende 2020. Die festen freien Journalistinnen und Journalisten sollen eine Ausgleichszahlung für entgangene Honorare erhalten.
Die Gewerkschaften haben zugestimmt, dass Verlage in nachgewiesenen Notlagen das Weihnachtsgeld kürzen können, um betriebsbedingte Kündigungen zu vermeiden. Solche Kündigungen sind dann je nach Umfang der Kürzung für sechs oder zwölf Monate verboten, Doppelbelastungen für zuvor von Kurzarbeit Betroffene soll es nicht geben.
„Die Sozialpartner der Zeitungsbranche setzen mit dieser Vereinbarung ein gemeinsames Zeichen für Stabilität, den Erhalt der Redaktionsarbeitsplätze und die Unterstützung der besonders stark getroffenen Freiberufler“, erklärte DJV-Verhandlungsführer Kajo Döhring. Er betont aber auch, dass dem BDZV jedes Zugeständnis abgerungen werden musste. Dazu gehört, dass vor möglichen Kürzungen die Zustimmung der Gewerkschaften eingeholt werden soll. „Wichtiger Teil der Vereinbarung ist auch, die weitere Entwicklung der Gehälter und Honorare und weitere offene Tariffragen noch in diesem Jahr zu diskutieren und Lösungen zu finden.“
Neben DJV und BDZV ist auch die dju in ver.di Partei dieses Tarifvertrags, nachdem sie zuvor den seit Juli 2018 geltenden Gehaltstarifvertrag nachgezeichnet hatte. Döhring: „Wir begrüßen, dass die dju in ver.di jetzt den Weg zurück in den Tarifvertrag gefunden hat.“/
Eine Meldung aus JOURNAL 4/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im August 2020.