UNTER UNS

Bildjournalistinnen und -journalisten unter Druck

Podiumsdiskussion in Dortmund
9. August 2018, Theo Körner

Wenn Kamerateams des MDR Kundgebungen und Demonstrationen filmen, werden sie seit Längerem von Bodyguards begleitet. Inzwischen sind auch Kolleginnen und Kollegen im Westen Deutschlands mit Personenschutz unterwegs: Angesichts der vermehrten Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten haben sich TV-Sender zu diesen Sicherheitsmaßnahmen entschlossen, berichtete der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall Anfang Juni bei der Podiumsdiskussion „(Bild)Journalist*innen unter Druck“, die im Rahmen der Ausstellung „World Press Photo18“ im Dortmunder Kulturzentrum Depot stattfand.

Foto: Thomas Schwarz
Über die Lage der Bildjournalistinnen und -journalisten sprachen in Dortmund (v.l.) Frank Überall, Alexander Völkel, Björn Kietzmann und Gregor Lage. | Foto: Thomas Schwarz

Auf Einladung des DJV-NRW, des Pressevereins Ruhr und der Nordstadtblogger diskutierte Frank Überall mit Alexander Völkel vom Portal „Nordstadtblogger“, dem Fotografen Björn Kietzmann sowie dem Dortmunder Polizeipräsidenten Gregor Lange. Es moderierte Kay Bandermann, Vorsitzender des Pressevereins Ruhr. Vor mehr als 70 Besucherinnen und Besuchern ging es um die Frage, welcher Bedrohungslage Medienvertreter ausgesetzt und welche Folgen damit für die Pressefreiheit verbunden sind.

Journalisten als Feindbild

Im Zeitalter von G20, Wutbürgern und Neonazi-Aufmärschen geraten Journalistinnen und Journalisten, speziell aber auch Fotografinnen und Fotografen, immer häufiger zwischen die Fronten oder werden gleich zum Feindbild erklärt. Da Polizeibehörden keine Statistik zu Übergriffen auf Journalisten führen und die Taten selten öffentlich werden, sammelt der DJV im Blog Augenzeugen [Link Augenzeugen.info] Erfahrungsberichte von solchen Vorfällen, erläuterte Überall. So will der DJV die Gesellschaft und insbesondere die Politik auf die Probleme aufmerksam machen.

Einer, der dort über seine Erfahrung gebloggt hat, war auch in Dortmund zu Gast: Björn Kietzmann berichtete von einer Attacke während eines Neonazi-Aufmarsches in Bautzen. Bei einem Schlag gegen seine Kamera sei das Gerät gegen sein Gesicht geprallt und das Gehäuse stark beschädigt worden. Umstehende Polizeibeamte hätten trotz seines Hinweises nicht reagiert, erst weitere Polizisten hätten sich um ihn gekümmert, erläuterte der Fotograf. Er habe auch in anderen, ähnlichen Situationen schon von Beamten zu hören bekommen, sie seien weder für seinen Schutz zuständig noch verantwortlich.

Ausdrückliche Aufgabe: Schutz von Medienvertretern

Die Dortmunder Behörde sei „anders aufgestellt“, erklärte Polizeipräsident Gregor Lange und verwies als Beispiel auf den Einsatzbefehl zum Neonazi-Aufmarsch am 14. April in Dortmund. Darin sei ausdrücklich erwähnt, dass Einsatzkräfte für den Schutz von Medienvertretern Sorge zu tragen hätten. In Zeiten, in denen westliche Demokratien durch Extremisten und Populisten unter Druck gerieten, gelte es, die Grundrechte zu gewährleisten. Zu denen zähle auch und besonders die Pressefreiheit, hob Lange hervor.

Im Falle von Demonstrationen und Kundgebungen gehöre es zu den Aufgaben der Polizei, die Bewegungsfreiheit von Journalisten zu ermöglichen, Bei Bedarf würden auch Mitarbeiter der Pressestelle Medienvertreter begleiten, erläuterte der Behördenchef. Frank Überall forderte in diesem Zusammenhang, dass die Polizei intern eine Kommunikationsstruktur garantieren müsse, damit im Fall von Übergriffen Journalisten auch direkt Hilfe und Unterstützung erhielten.

Auch in Dortmund gibt es Probleme

Der Dortmunder Blogger Alexander Völkel verwies allerdings darauf, dass auch in Dortmund nicht alles reibungslos liefe. So hätten sich bei einer Bürgerversammlung zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften Neonazis nahe dem Eingang postiert und Besucher verbal angegriffen, ohne dass die Polizei eingeschritten sei. Völkel erinnerte auch an wiederholte Neonazi-Attacken auf Medienvertreter sowie an die online kursierenden Todesanzeigen für Dortmunder Journalisten.

Problematisch sei auch, wenn Rechtsextreme als Fotografen aufträten, erklärte Völkel. „Einen Presseausweis haben sie sich aus dem Internet heruntergeladen und stellen dann Bilder von Gegendemonstranten auf ihre Internetseiten.“ Inzwischen gebe es für die Polizei allerdings wieder ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal bei Presseausweisen, erläuterte Frank Überall: Der Ausweis, den der DJV und andere berechtigte Verbände an hauptberufliche Journalistinnen und Journalisten ausstellten, enthalte einen offiziellen Vermerk der Innenministerkonferenz.

Überall erwähnte eine weitere Neuerung: So hat das Bundespresseamt die Stelle eines Akkreditierungsbeauftragten geschaffen – eine Reaktion auf die Proteste nach dem G20-Gipfel in Hamburg, als 32 Journalisten nachträglich die Akkreditierung aberkannt worden war. Als damals betroffener Medienvertreter berichtete Björn Kietzmann, es sei vor Ort in der Hansestadt nicht möglich gewesen, etwas über die konkreten Gründe herauszufinden. Die habe er erst im Nachhinein mithilfe eines Rechtsanwalts erfahren. Das Bundeskriminalamt habe in seinem Fall auf Verfahren zurückgegriffen, die zum Teil seit vielen Jahren eingestellt waren, bis zurück in die Studienzeit.

Die Abgrenzung journalistischer Arbeit

Kietzmann warf die Frage auf, wo die Grenze zwischen journalistischer Arbeit und aktiver Beteiligung an Ereignissen liege. Als Beispiel nannte er eine Balkanreise vor rund zwei Jahren, bei der er mehr als 1000 Flüchtlinge fotografisch begleitet hatte. Damals hatten Behörden in Mazedonien ihn und weitere Kollegen festgesetzt und erst nach Zahlung einer Geldstrafe freigelassen.

Als weiteres Beispiel nannte Kietzmann die Proteste gegen den Kohleabbau wäh­rend des Klimagipfels in Bonn, als Aktivisten ins Kohleabbaugebiet vorgedrungen seien. Man stehe vor dem Problem: „Gehe ich als Fotograf mit hinein, um die Aktion zu dokumentieren, und riskiere gegebenenfalls eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs? Oder fotografiere ich von außerhalb des umzäunten Terrains?“

Für Frank Überall ist klar, dass es eine klare Trennlinie gibt: Als Journalist dürfe man in Ausübung seines Berufes nicht Aktivist sein. Ob man in seiner Freizeit eine solche Rolle übernehme, sei derzeit Gegenstand zahlreicher Debatten.

Problemfall verdeckte Recherche

Eine Agrarjournalistin aus dem Publikum verwies auf unterschiedliche juristische Einschätzungen, inwieweit es rechtens sei, dass Medienvertreter Aktivisten, die Missstände in der Tierhaltung aufdecken wollten, bei Stalleinbrüchen begleiten.

Nach Worten von Frank Überall geben die Gesetze aber durchaus eine Richtung vor. Schließlich seien Berichte von Günter Wallraff rechtlich haltbar. Zwar sei verdeckte Recherche eigentlich nicht erlaubt, man dürfe sie aber im Falle eines sogenannten rechtfertigenden Notstands anwenden, wenn dieser von öffentlichem Interesse sei. Und genau das treffe zu, wenn Wallraff beispielsweise Unrechtmäßigkeiten im Transportgewerbe oder bei einer Schnellrestaurantkette aufdecke, erläuterte Überall.

Der DJV-Vorsitzende betonte darüber hinaus, dass es hohe Hürden gebe, bevor Behörden Material von Journalisten beschlagnahmen dürften. Hier müsse man wachsam sein und bleiben. Björn Kietzmann berichtete von Hausdurchsuchungen nach Protesten gegen die EZB in Frankfurt, weil die Behörden an sein Bildmaterial kommen wollten. Später habe sich die Staatsanwaltschaft erklärt, man habe nicht gewusst, dass er Journalist sei. Nach Ansicht von Überall wäre es hier eigentlich geboten gewesen, dass sich die Justiz den Richter vornimmt, der den Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hat.

Welche ungeahnten Folgen es haben kann, wenn man den Ermittlungsbehörden von sich aus Fotos zur Verfügung stellt, um zur Aufklärung einer Straftat beizutragen, schilderte Alexander Völkel. Als nach der Kommunalwahl 2014 Neonazis das Dortmunder Rathaus gestürmt, Vertreter demokratischer Parteien sich ihnen entgegenstellt hatten und dabei selbst Opfer wurden, hatte der Blogger Fotos an die Polizeibehörde gegeben. Allerdings nutzte die Polizei die Aufnahmen nicht nur zur Ermittlung gegen die Neonazis. Sie leitete auch Verfahren gegen eine Reihe von Politikern demokratischer Parteien ein. Der Vorwurf: Sie hätten sich der Nötigung schuldig gemacht, indem sie die Rechtsextremen am Zutritt zum Rathaus gehindert hätten. Durch dieses Vorgehen habe die Polizei das Vertrauen zwischen ihm und den Politikern stark beschädigt, erklärte Völkel.

Der Fahrradhelm als Waffe

Wollen sich Journalisten im Übrigen bei Demos dadurch selbst schützen, dass sie eine Schutzweste anlegen oder einen Fahrradhelm tragen, erfüllen sie den Tatbestand der „Passivbewaffnung“. Doch jedwede Form von Bewaffnung lässt das Versammlungsrecht nicht zu, erklärte Polizeipräsident Gregor Lange. Er reagierte damit auf Aussagen von Alex Völkel, dass Kollegen eine Anzeige oder einen Strafbefehl bekommen hätten, weil sie nach Aufforderung durch die Polizei die Helme nicht abgelegt hätten. Einschränkend meinte Lange allerdings, dass man sich natürlich jeden Fall einzeln ansehen müsse, um auch die Beweggründe der Beamten nachvollziehen zu können.

Sowohl Björn Kietzmann als auch Frank Überall äußerten ihr Unverständnis über das Vorgehen der Beamten. Angesichts auch eigener Erlebnisse meinten die beiden Journalisten, dass Westen oder Helme doch einen guten Schutz böten. Der DJV-Vorsitzende schlug Alexander Völkel vor, doch mal bei einer der nächsten Demos in Dortmund gemeinsam den Versuch zu unternehmen, als Berichterstatter mit Helm aufzutreten. ||

Versammlungsfreiheit und Gewalt

– Seit Entstehen der Pegida-Bewegung ist ein massiver Anstieg von Übergriffen auf Journalisten zu verzeichnen. Das belegen Untersuchungen des 2015 gegründeten Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit mit Sitz in Leipzig.

– Dortmunds Polizeipräsident Gregor Lange hob hervor, dass die Behörde extremistische Gewalt von rechts sehr ernst nehme und mit allen Mitteln dagegen vorgehe. Zugleiche gebe es Gewalt von Linken und Autonomen, die Polizeibeamte attackieren und verletzen.

– Es werde häufig diskutiert, ob man den Extremisten überhaupt das Recht auf Versammlungsfreiheit zuerkennen solle. Wer dieses Grundrecht einschränke, erringe aber einen Pyrrhussieg.

 

Ein Beitrag aus JOURNAL 4/18, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im August 2018.