Der DJV hat den Gesetzgeber erneut zu einer Reform des Kartellrechts aufgefordert. Anlass ist die Zustimmung des Bundeskartellamts für die Aufspaltung der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH). Der Verlag der Süddeutschen Zeitung verkauft seinen Anteil an den Regionalzeitungen in Baden-Württemberg, darunter Stuttgarter Zeitung und Stuttgarter Nachrichten, an die Neue Pressegesellschaft, die Mutter der Südwest Presse (SWP) in Ulm. Damit steht die Zeitungslandschaft in Süddeutschland vor einem großen Umbau.
Beim Erwerb von Zeitungen seien dem Bundeskartellamt „trotz offensichtlicher Wettbewerbsbedenken nach heutiger Rechtslage oft die Hände gebunden“, bedauerte dessen Präsident Andreas Mundt. „Jetzt rächt sich die Anhebung der Bagatellschwelle bei der letzten Reform des Kartellrechts“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Dadurch könnten Verlage bei geplanten Zeitungsverkäufen leicht die rote Karte des Kartellamts verhindern. „Das darf kein Dauerzustand sein.“
Der DJV-Vorsitzende mahnte, dass das hohe Gut der Medienvielfalt auf dem Spiel stehe: „Die Konzentration von Zeitungstiteln in einer Hand bedeutet nie etwas Gutes“, erklärte Beuster. „Nicht für journalistische Arbeitsplätze und nicht für die Meinungsvielfalt in der Gesellschaft.“ Es sei deshalb am Bundesgesetzgeber, das Kartellrecht demokratiefit zu machen./
Eine Meldung aus JOURNAL 2/25, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juli 2025.