THEMA | Vom Umgang mit Freien

Die Zeitungsbranche – ein Trauerspiel

8. April 2020, Werner Hinse

Arbeitnehmerähnlich beschäftigte Freie oder solche mit Pauschalistenvertrag werden bei Lokalzeitungen in NRW inzwischen immer seltener, hat Christian Weihe festgestellt. Als Justiziar des DJV-NRW ist Weihe für die Rechtsvertretung von Mitgliedern zuständig. An ihn und seine Kolleginnen Dr. Constanze Berkenbrink und Karolin Sieder wenden sich die Freien, wenn es mit Auftraggebern hakt oder wenn ein Vertrag zu prüfen ist. Übrigens kostenlos für Mitglieder.

Dass die Redaktionen immer weniger junge Menschen als Freie beschäftigen, führt unter anderem dazu, dass der Berufsnachwuchs nicht in die Redaktionen hineinwachsen kann“, hat Weihe beobachtet. Dafür scheint in der Verlagsbranche ein anderer über Jahre beklagter Missstand zu verschwinden: „Die Zeit des Praktikanten-Unwesens ist deshalb Gottseidank vorbei.“

Aber noch nicht sehr lange. Ein Freier erzählt vom letzten Tag seines Praktikums bei einem renommierten Verlag in Hamburg. Es war eine schöne Zeit in der Redaktion, er hatte viel gelernt. Kurz vor Feierabend legte sein Chef ihm einen Stapel Papier auf den Tisch: „Das musst du noch kurz unterschreiben.“ Der junge Mann vertraute ihm und unterschrieb damit blindlings einen der berüchtigten Total-Buyout-Verträge.

Heute wohnt und arbeitet er wieder in NRW und ärgert sich noch immer über seine Naivität. Es ist ihm ist wichtig, sagt er am Telefon, dass andere aus seinem Fehler lernen. Diese unfairen Verträge, die dem Urheber alle Rechte nehmen, sind erst einmal nicht rechtswidrig. Wenn es denn eine angemessene Vergütung gibt. Das ist aber viel zu oft nicht der Fall.

Mehr nebenberufliche Freie

Während die hauptberuflichen Freien bei den Zeitungen schwinden, nimmt die Zahl der nebenberuflich Tätigen wohl tendenziell zu. diese Vermutung formuliert zumindest die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD-Landtagsfraktion zur „Situation des Zeitungsmarkts in Nordrhein-Westfalen 2019 und seine digitale Entwicklung“. Allerdings gibt es über das Heer dieser schlecht bezahlten Freie nur Mutmaßungen statt Zahlen: „Alle Verlage beschäftigen freie Mitarbeitende. Aufgrund des anhaltenden Kostendrucks nimmt der Anteil an publizistischen Produkten, an denen freie Mitarbeitende beteiligt sind, wahrscheinlich weiter zu.“ Dabei übernimmt der Bericht Schätzungen des DJV, dass auf bundesweit circa 26.000 freien hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten rund 43.500 Festangestellte kommen.

Dass die Zahl der hauptberuflichen Freien bei Zeitungen sinkt, hat wohl einen Grund, erzählt Weihe. Nachdem sich Whistleblower bei DuMont (damals M. DuMont-Schauberg) mit einer Liste von mehr als 100 möglicherweise scheinselbstständig Beschäftigten an die Rentenversicherung gewandt hatten, ermittelten Zoll und Staatsanwaltschaft 2015 im Kölner Medienhaus. Heute lassen die Verlage journalistische Arbeiten deswegen nach Beobachtung von Weihe lieber durch Angestellte in Billiglohngruppen erledigen. So müssten sie keine Nachzahlungen von Sozialbeiträgen fürchten.

Die Hoffnungen, die der DJV in die Allgemeinen Vergütungsregeln für hauptberufliche freie Mitarbeiter an Tageszeitungen gesetzt hat, haben sich nicht erfüllt. Obwohl die darin vereinbarten Honorare für Texte und Bilder schon bei der Einigung als absolute Untergrenze anzusehen waren, werden sie nach Kenntnis des DJV in der Regel unterschritten. Zwar haben die Verlegerverbände die nach langen Jahren erzielte Einigung inzwischen aufgekündigt, „aber sie wirken rechtlich weiterhin nach“, erklärt Weihe. Das führt in Gerichtsverfahren manchmal zu spektakulären Nachzahlungen, wenn freie Kolleginnen und Kollegen lange Jahre Texte und Bilder zu Dumpingkonditionen geliefert haben. So musste zum Beispiel der Bonner General-Anzeiger 2013 gut 38.400 Euro plus Zinsen nachzahlen (AZ 28 O 1129/11).||


Ein Beitrag aus JOURNAL 2/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im April 2020.