RTL und Axel-Springer-Verlag sind vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Bei dem Rechtsstreit ging es um die Auflage, Aufnahmen eines jungen mutmaßlichen Mörders nur verpixelt zu veröffentlichen. Die beiden Medienhäuser hatten sich gegen das Verbot identifizierender Fotos gewehrt, das sie als Verstoß gegen die Pressefreiheit sehen. Nachdem sie durch die Instanzen geklagt hatten, hatte das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde im Februar 2012 nicht angenommen, so dass sie vor den EGMR zogen.
Der europäische Gerichtshof bestätigte der deutschen Justiz nun, angemessen zwischen den Rechten des Angeklagten und dem Grundrecht auf Pressefreiheit abgewogen zu haben. Das Gericht machte aber auch deutlich, dass eine solche Abwägung jeweils im Einzelfall erforderlich ist. Sie muss anhand der Kriterien erfolgen, die der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung entwickelt hat.
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