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Lokalfunk einigt sich auf Budgetstandards

23. April 2025, cbl

Die 44 Lokalradios in NRW haben sich auf die gemeinsame Einhaltung wirtschaftlicher Standards geeinigt. Sie folgen damit der Empfehlung eines Gutachtens der Goldmedia GmbH, das die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) in Auftrag gegeben und im Dezember vergangenen Jahres vorgelegt hatte. Das Gutachten wertet diese Einigung als einen notwendigen Schritt zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit des Systems.

Damit geht ein wichtiger Abschnitt eines langen Prozesses zu Ende, den der DJV-NRW – im Detail durchaus kritisch – die vergangenen drei Jahre intensiv begleitet hat und im Interesse der Kolleginnen und Kollegen auch weiter begleiten wird.

LfM-Direktor Tobias Schmid lobte, die Sender übernähmen damit solidarisch Verantwortung für eine Sache, die größer sei als das eigene Angebot. „Sie bekennen sich zur medialen Vielfalt und setzen damit auch ein beeindruckendes Zeichen im Sinne einer demokratischen Medienordnung.“ Die Medienanstalt werde weiter an der Seite des Lokalfunks stehen und dazu beitragen, die technischen und wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen.

Das Goldmedia-Gutachten sieht den NRW-Lokalfunk vor erheblichen Herausforderungen. Um die Zukunft dieser wichtigen Säule der NRW-Medienlandschaft zu sichern, bestehe dringender Handlungsbedarf. Ohne entsprechende Strukturmaßnahmen seien die Lokalsender in zwei Jahren nicht mehr in der Lage, wirtschaftlich zu arbeiten.

Das Gutachten ist Teil des umfassenden Strukturprozesses, den die LfM moderiert (JOURNAL berichtete wiederholt). Hintergrund sind wirtschaftliche Probleme einzelner Lokalsender, aber auch die Unzufriedenheit der dahinter stehenden Medienhäuser mit der Ertragssituation. Diese hat sich durch mehrere Faktoren verändert, darunter gestiegene Produktionskosten, die Digitalisierung und neue Wettbewerber vor allem über DAB+.

Das Gutachten empfiehlt, den begonnenen Strukturprozess umzusetzen. Die Festlegung gemeinsamer Budgetstandards setzt eine der vorgeschlagenen Maßnahmen um. Mit dem sogenannten Überlagerungsvertrag, auf den sich die Sender nun geeinigt haben, sind auch Strukturmaßnahmen wie etwa Obergrenzen für Personalkosten verbunden.

Darüber hinaus hatte das Gutachten verschiedene Szenarien vorgestellt, wie sich der Markt durch Zusammenschlüsse von wirtschaftlich stärkeren mit schwächeren Sendern bis 2027 stabilisieren könnte.

In der Folge könnten Verbreitungsgebiete neu zugeschnitten werden, wenn ein Lokalradio in einem wirtschaftlich schwachen Sendegebiet nicht genug Werbeeinnahmen generiert. Die LfM legt diese Gebiete per Satzung fest.

Die Landesanstalt für Medien NRW ist gesetzlich verpflichtet, durch passende Rahmenbedingungen flächendeckend einen wirtschaftlich tragfähigen Lokalfunk zu ermöglichen. Zu diesem Zweck kann sie die Verbreitungsgebiete neu zuschneiden.