Der Unmut lokaler Medien über die Kommunikation von Kommunen setzt sich fort. Neuer Stein des Anstoßes nach redaktionell gestalteten Amtsblättern und Webseiten sind für den Verband Deutscher Lokalzeitungen und Lokalmedien (VDL) nun die behördlichen Social-Media-Aktivitäten. Die publizistische und wirtschaftliche Konkurrenz durch Behörden habe damit eine neue Dimension erreicht. Dass die Kommunen die lokale Presse „mit immer mehr Eigen-PR“ an die Seite drückten, sei verfassungswidrig, schrieben der VDL-Verbandsvorsitzende Kai Röhrbein, Verleger der Walsroder Zeitung, und Rechtsanwalt und Journalist Hermann von Engelbrechten-Ilow im November in der FAZ.
Die Autoren beziehen sich unter anderem auf ein Positionspapier des Deutschen Städtetags zur digitalen Öffentlichkeitsarbeit, das kontinuierlich steigende Followerzahlen und Reichweiten städtischer Social-Media-Accounts als Erfolgsgeschichte lobt.
Eine Umfrage des VDL unter Mitgliedsunternehmen habe ergeben, dass aus deren Einschätzung behördliche Social-Media-Beiträge nicht immer einen Bezug zu den Aufgaben der Kommune hätten. Die Umfrage sei nicht repräsentativ, sie zeige aber, dass Kommunen immer stärker auf Direktkommunikation mit der Bevölkerung setzten.
Die VDL-Autoren räumen ein, dass der Lokaljournalismus schwächelt, wie es auch das Positionspapier des Städtetags argumentiert: Die schwierige Finanzlage habe „Auswirkungen auf Tiefe und Vielfalt der Berichterstattung“. Sie plädieren auch nicht für ein Verbot behördlicher Social-Media-Kommunikation, es gehe vielmehr darum, „Missbrauch und Kollateralschäden dieser neuen kommunikativen Macht einzudämmen“.
Dies erfordere eine gesetzliche Grundlage, die klare Grenzen setze. Als Beispiel nennt der Text die Veröffentlichung von aktuellen Einsatzbildern durch Polizei und Feuerwehr. Dadurch sterbe der unabhängige Blaulichtjournalismus, weil er nicht mit den kostenlosen Fotos der Einsatzbehörden konkurrieren könne. Gäbe es eine gesetzlich geregelte Sperrfrist von 48 Stunden, bis Polizei und Feuerwehr etwas posten, entstünde keine Konkurrenz zum Fotojournalismus. Denn: „ohne Blaulichtfotografen keine effektive Kontrolle von Polizeieinsätzen.“/
Eine Meldung aus JOURNAL 4/25, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Dezember 2025.