Der Deutsche Presserat hat die Freiwillige Selbstregulierung auch für Anzeigenblätter geöffnet und dafür eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) getroffen. Wenn Anzeigenblatt-Verlage eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben, können kostenlose Wochenzeitungen am Beschwerdeverfahren teilnehmen. Bisher hat der Presserat Beschwerden gegen Anzeigenblätter regulär nur wegen Verletzungen des redaktionellen Datenschutzes geprüft.
„Viele kostenlose Wochenzeitungen bieten hochwertigen Journalismus und sind wichtige Quellen für die Lokalberichterstattung“, erklärte der Vorsitzende des Trägervereins des Presserats, Volker Stennei. „Wir eröffnen diesen Verlagen die Möglichkeit, durch eine Selbstverpflichtung zum Pressekodex ihren Qualitätsanspruch zu untermauern.”
Laut der Vereinbarung zwischen Presserat und BVDA setzt der Verband sich dafür ein, dass sich seine Mitgliedsverlage zum Pressekodex verpflichten. Der BVDA festige damit „seinen wachsenden journalistischen und presseethischen Anspruch als relevante Medien im Lokalen”, erklärte Hauptgeschäftsführer Dr. Jörg Eggers./
Eine Meldung aus JOURNAL 3/23, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im September 2023.