MEDIENPOLITIK |

Reformstaatsvertrag in Kraft – Finanzierungsstaatsvertrag gescheitert

30. Dezember 2025, Corinna Blümel

Der öffentlich rechtliche Rundfunk muss schlanker, moderner und digitaler werden: Zum 1. Dezember 2025 ist der Siebte Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV oder Reformstaatsvertrag) in Kraft getreten, der ARD, ZDF und Deutschlandradio unter erheblichen Änderungsdruck setzt. Dazu gehört die Reduzierung der ARD-Radiowellen und der Info-Spartenkanäle im Fernsehen. Von Phoenix, Tagesschau24, ARD-alpha und ZDFinfo sollen nur zwei Angebote bleiben. KIKA wird künftig nur noch digital verbreitet. Das Budget für Sportrechte wurde erstmals gedeckelt. Die ARD muss Doppelstrukturen abbauen und bei Produktion und Technik enger kooperieren.

Der Vertrag enthält strengere Vorgaben für Texte in den Onlineangeboten der Anstalten: ein schärferes Verbot der Presseähnlichkeit und Anforderungen an den engeren Sendungsbezug. Das hat Folgen für Reichweite und Auffindbarkeit der Inhalte im Netz. Gleichzeitig sollen die Öffentlich-Rechtlichen mehr Inhalte über Mediathek und Audiothek ausspielen und ihre audiovisuellen Formate stärken. In der Theorie soll das trotz eingeschränkter Verbreitungswege Reichweite und Relevanz im Digitalen sichern.

Der Reformstaatsvertrag präzisiert den Programmauftrag: Danach müssen Informations , Kultur  und Bildungsangebote sowie die regionale Berichterstattung trotz der Kürzungen abgesichert werden. Aber auch Unterhaltung gehört weiter zum Auftrag. Ein neuer Medienrat wird die Auftragserfüllung der Sender künftig überprüfen.

Ursprünglich sollte mit dem Reformstaatsvertrag auch ein neuer Finanzierungsstaatsvertrag verabschiedet werden, um die Rundfunkfinanzierung krisenfester zu machen. Vorgesehen war ein gestaffeltes Widerspruchverfahren, das die Beitragsfinanzierung weniger anfällig für politische Instrumentalisierung machen sollte. Dieses Vorhaben ist gescheitert, weil Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt die parlamentarische Ratifizierung verweigert haben. Um das neue Finanzierungsmodell in Kraft zu setzen, hätte der Vertrag bis zum 30. November 2025 von allen Ländern ratifiziert werden müssen.

Hintergrund der Blockade ist der Streit über die ausgesetzte Erhöhung des Beitrags. Als im November 2024 absehbar war, dass die Bundesländer die von der KEF empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags zum 1. Januar 2025 nicht umsetzen würden, hatten die öffentlich-rechtlichen Anstalten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben. Der Ausgang dieses Verfahrens ist noch offen. Ebenso ist es ungeklärt, wie es mit einer Reform der Rundfunkfinanzierung weitergehen wird./

Eine Meldung aus JOURNAL 4/25, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Dezember 2025.