Foto: Corinna Blümel
Foto: Corinna Blümel
 
TARIFE | Lokalfunk

Tarifverhandlungen im Lokalfunk NRW ruhen

5. Juni 2020, Sascha Fobbe

Die Corona-Pandemie hat auch die Verhandlungen für den Gehaltstarif im NRW-Lokalfunk ins Stocken gebracht. Bei der letzten Verhandlungsrunde am 4. März hatten die Arbeitgeber immer noch kein Angebot für eine Gehaltserhöhung auf den Tisch gelegt, sondern weiter darauf bestanden, dass vorher Gespräche über Änderungen im Manteltarifvertrag geführt werden müssten (siehe „Stockende Verhandlungen“, JOURNAL 2/20).

Der nächste Verhandlungstermin wäre am 29. April gewesen. Doch nachdem die Bundesregierung Mitte März die Schließung vieler Geschäfte verfügt und Veranstaltungen verboten hatte, brachen die Werbeeinnahmen auch bei den Lokalradios massiv ein. Das stellt Betriebsgesellschaften und Veranstaltergemeinschaften vor große finanzielle Herausforderungen (siehe auch „Ein wichtiger erster Schritt. Solidarpakt für den Lokalfunk in NRW“).

Unter dieser Voraussetzung hat sich der DJV-NRW bereit erklärt, den Gehaltstarifvertrag, der zum 30. Juni 2019 ausgelaufen war, bis Ende 2020 wieder in Kraft zu setzen. Die Vereinbarung zwischen DJV-NRW und der Arbeitgeberseite bringt Rechtssicherheit für die Belegschaften, und auch bei Neueinstellungen gilt der Gehaltstarifvertrag. ver.di hatte zwar anfangs Zustimmung signalisiert, unterzeichnete das Moratorium dann aber doch nicht.

Gespräche zur Verschiebung des Urlaubsgelds

Die Gehaltstarifverhandlungen sollen nach jetzigem Stand Ende 2020 wieder aufgenommen werden. Trotzdem gibt es auch aktuell etwas zu verhandeln: Betriebsgesellschaften und Veranstaltergemeinschaften streben eine Vereinbarung über eine mögliche spätere Auszahlung des Urlaubsgelds an. Dazu brauchen sie die Zustimmung der Gewerkschaften eigentlich nicht. Denn im Tarifvertrag ist lediglich festgelegt, dass die Auszahlung der Jahresleistung (zu der das Urlaubsgeld gehört) spätestens im November zu erfolgen hat.

Wann das Geld ausgezahlt wird, ist auf betrieblicher Ebene zu regeln. Bei Sendern mit Betriebsrat kann es dazu eine Betriebsvereinbarung geben, in allen anderen Fällen entscheidet der Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Auszahlung. Der Vorteil einer Regelung mit den Gewerkschaften: Die Arbeitgeber müssten nicht mit den Betriebsräten der einzelnen Sender verhandeln, weil eine tarifliche Regelung Vorrang vor Betriebsvereinbarungen hat. Diese Gespräche hätten es ermöglicht, die wirtschaftliche Notwendigkeit intensiv zu prüfen und Sicherungsmechanismen für alle im System zu vereinbaren. Leider konnte  sich der Tarifpartner ver.di auch hier nicht zumindest zu Gesprächen durchringen.

So  sind leider die Betriebe gefragt. Aber auch hier steht der DJV gerne mit Rat und Tat zur Seite: Sollten Arbeitgeber mitteilen, dass sie das Urlaubsgeld später auszahlen, rät der DJV-NRW den Betroffenen, sich an ihre Gewerkschaft zu wenden, um Nachteile möglichst zu vermeiden. So sollten zum Beispiel diejenigen Anteile des Urlaubsgelds von der Verschiebung ausgenommen werden, die fest für regelmäßige Verpflichtungen eingeplant sind, etwa für die Einzahlung in die betriebliche Altersvorsorge.||

 

Ein Beitrag aus JOURNAL 3/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2020.