Tarife

#TVTZ18 – Tarifabschluss Tageszeitungen ist in trockenen Tüchern

14. August 2018, red.

Nach 16-stündigen Verhandlungen haben der DJV und die Verleger am 2. Juli in der siebten Verhandlungsrunde ein Tarifergebnis für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen erzielt. Am 10. August hat sich die Große Tarifkommission des DJV einstimming für die Annahme des Tarifergebnisses ausgesprochen. Vorbehaltlich der formalen Zustimmung durch den Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDVZ) steigen die Gehälter der Redakteurinnen und Redakteure an tarifgebundenen Tageszeitungen damit rückwirkend zum 1. Mai um 1,9 Prozent. Zum 1. Mai 2019 werden die Gehälter um weitere 2,4 Prozent angehoben. In diesem Jahr wird zusätzlich eine Einmalzahlung von 500 Euro fällig, zum 1. März 2020 werden nochmals einmalig 600 Euro gezahlt.

Der DJV-NRW hatte seine Mitglieder an 23 Titeln zum Ergebnis befragt und war dabei auf große Zustimmung gestoßen. Mit 79 Prozent sprachen sich die Begfragten in den Streikhochburgen in NRW für Annahme aus. Der Landesvorsitzende Frank Stach freute sich über das Votum. „Wir werten insbesondere die Verlängerung des Flächentarifvertrags sowie die neu vereinbarten Tarifsteigerungen für Volontäre und Berufseinsteiger als Gewinn. Für NRW kann ich mich nur nochmals für die große Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen aus den Redaktionen bedanken, ebenso wie bei unseren Vertretern in den insgesamt sieben Tarifrunden. Ohne Eure Ausdauer und Durchsetzungskraft hätten wir das nicht geschafft.“

Der DJV-NRW hatte Ende Juli alle Mitglieder in jenen Verlagen zur Abstimmung aufgerufen, deren Beschäftigte sich Ende Juni an der Urabstimmung beteiligt und im Vorfeld für die Durchsetzung ihrer Interessen gestreikt hatten. Dieses Ergebnis war bindend für das Voting des Landesverbands NRW in der Großen Tarifkommission, die nun das Ergebnis auf Bundesebene bestätigt hat.

Berufseinsteiger erhalten demnach 135 Euro Gehaltserhöhung zuzüglich 500 Euro Einmalzahlung. Die Vergütungen der Volontäre steigen um 100 Euro zuzüglich einer Einmalzahlung von 70 Euro. Die Berufseinsteiger ohne Regelqualifikation bekommen 6,9 Prozent mehr, die jungen Redakteurinnen und Redakteure mit Volontariat 6,5 Prozent. Hinzu kommt eine Anhebung um weitere 2,4 Prozent in 2019.

Die Honorare der festen Freien und der Pauschalisten werden linear in der gleichen Höhe angehoben wie die Redakteursgehälter. Erstmals konnte für diese Kolleginnen und Kollegen eine Einmalzahlung durchgesetzt werden, sie beträgt ein Viertel des durchschnittlichen Monatshonorars. Für die Journalisten in den Online-Redaktionen der Zeitungsverlage wurde die Aufnahme in die Presse-Versorgung beschlossen. Vorbild ist die Altersversorgung der Redakteure bei den Zeitschriften. Voraussetzung ist jedoch, dass sie beim Verlag und nicht bei einer tariflosen Tochterfirma angestellt sind.

Der neue Gehaltstarifvertrag hat eine Laufzeit von 31 Monaten bis 31. Juli 2020, der Manteltarifvertrag soll nun bis Ende 2020 verlängert werden. Wenn der BDVZ dem neuen Gehaltsvertrag zustimmt, kann das Regelwerk in Kraft treten.

 

Die Verhandlungskommission der dju in ver.di hat dieses Ergebnis ohne Zustimmungsempfehlung in die streikbeteiligten Betriebe gegeben.  ||

 

Ein Beitrag aus JOURNAL 4/18, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im August 2018.