Zusammen mit anderen Verbänden und mit Medienhäusern hat der DJV die Forderung nach einem Medienauskunftsrecht auf Bundesebene bekräftigt. Anlass war das absehbare Aus der aktuellen Gesetzesinitiativen für ein Auskunftsrecht der Medien gegenüber Bundesbehörden nach mehrmonatiger Debatte und einer Reihe von Expertenanhörungen. Nach Überzeugung des DJV kommt dies einer Missachtung journalistischer Arbeit gleich. Schon Ende September 2019 hatte der Ausschuss für Inneres und Heimat empfohlen, eine entsprechende Gesetzesvorlage von Bündnis 90/Die Grünen sowie einen Antrag der FDP abzulehnen. Und dies, obwohl alle angehörten Sachverständigen das Regelungsbedürfnis bejaht hatten – aus Gründen der Rechtsklarheit, aber auch des Grundrechts und demokratiepolitischer Überlegungen wegen.
Während die Landespresse- und -mediengesetze Journalistinnen und Journalisten einen Anspruch auf Auskunft und Informationsrechte zuweisen, bewegen sich Medienvertreter auf Bundesebene in einer Grauzone. In Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2013 müssen sich Journalisten und Journalistinnen ihr Recht immer wieder mühsam vor Gericht erkämpfen. Dabei können sie sich nur auf Artikel 5 des Grundgesetzes berufen, was ihnen im Konflikt mit einer Bundesbehörde weder zeitnahe noch umfängliche Auskünfte garantiert.
Langwierige Rechtsstreitigkeiten behindern die aktuelle Berichterstattung und die Mitwirkung der Medien an der Meinungsbildung. Zudem zermürben Unwägbarkeiten des Behördenhandelns und der Rechtsprechung Medienschaffende. Vor allem kleine Medienunternehmen und freie Journalistinnen und Journalisten geraten ins Hintertreffen, weil ihnen die Kapazitäten für solche Rechtsstreitigkeiten fehlen.
Gemeinsam mit dju und Presserat, mit BDZV, VDZ, Vaunet und netzwerk recherche sowie mit ARD und ZDF fordert der DJV, dass der Bundestag Journalistinnen und Journalisten die Rechtssicherheit im Umgang mit Bundesbehörden nicht länger verwehrt. Es braucht dringend einen Auskunftsanspruch der Medien gegenüber Bundesbehörden, der mindestens dem inhaltlichen und rechtlichen Niveau der Landespressegesetze entspricht. Besser wäre noch ein Informationsrecht der Medien, das unter anderem ein Recht auf Akteneinsicht sowie ein praxistaugliches Eilverfahrensrecht umfasst. Die Verbände und Sender fordern den Deutschen Bundestag daher auf, die zentralen Anliegen des Gesetzentwurfs von Bündnis 90/Die Grünen und des Antrags der FDP zeitnah umzusetzen. „Der gesellschaftliche Auftrag der Medien und die Stärkung journalistischer Arbeit sind für unser Land von derart herausgehobener Bedeutung, dass die Debatte über das Presseauskunftsrecht nicht länger Fraktionszwang und Koalitionsräson unterworfen sein darf“, heißt es in dem Aufruf.||
Eine Meldung aus JOURNAL 1/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Februar 2020.