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Lokalfunk: Arbeitgeber verweigern sich

16. Dezember 2024, red.

Ungewöhnlich (ver)endeten die Verhandlungen im Lokalfunk: Mitte November informierte die Arbeitgeberseite die Belegschaften darüber, dass sie den Sendern empfohlen habe, den Mitarbeitenden in bestimmten Sendern eine Gehaltsanpassung von 3 Prozent und eine Inflationsausgleichsprämie zu zahlen.

Natürlich begrüßt der DJV ausdrücklich, dass die Lokalfunkerinnen und Lokalfunker künftig wohl mehr Geld in der Tasche haben, auch wenn angesichts der hohen Reallohnverluste der vergangenen Jahre ein höherer Zuwachs wünschenswert gewesen wäre.

Dass die Arbeitgeber dies in den Verhandlungen abgelehnt haben, gehört noch zum üblichen Tarifgeschäft. Gänzlich unüblich ist aber, dass die Verhandlungskommission der Arbeitgeberseite derzeit den rechtsverbindlichen Abschluss über die lineare Steigerung verweigert und sich darüber hinaus jeglichen Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Tarifkommission der Arbeitnehmerseite verschließt. Auch die Idee einer Schlichtung haben die Arbeitgeber abgelehnt.

Begründet wird das Verhalten mit Vorwürfen und Darstellungen, die nicht der Wahrheit entsprechen. So hatten die Arbeitgeber unter anderem behauptet, die Gewerkschaft hätte während der Verhandlungen die Forderung erhöht. Dabei war der DJV den Medienhäusern entgegengekommen: Er hatte einer längeren Laufzeit zugestimmt und damit seine Forderung unterm Strich abgesenkt, um die wirtschaftliche Leistungskraft der Sender zu berücksichtigen. Auch dies ist normales Tarifgeschäft.

Kein Verständnis hat Verhandlungsführer Volkmar Kah dagegen für dieses Vorgehen der Arbeitgeber: „Es ist erschütternd, dass sich ein Arbeitgeberverband, der von gesellschaftlichen Gruppen wie Sozialverbänden, Natur- und Verbraucherschützern sowie den Kirchen – ja sogar dem DGB – getragen wird, seiner tarifpolitischen Verantwortung für das Gesamtsystem Lokalfunk durch Abbruch jeglicher Gespräche entziehen will.“

Eine einseitige Anhebung nach Gutsherrenmanier ist kein Ersatz für einen rechtssicheren Tarifvertrag mit angemessenen Gehaltssteigerungen, betont Kah. „Auf den haben die Beschäftigen aber einen Anspruch.“

Nicht hinnehmbar ist aus Sicht des DJV-NRW auch, dass sich die Arbeitgeber ihrer tariflichen Verantwortung verweigern, während sie sich gleichzeitig um eine öffentliche Förderung bemühen, um den anstehenden Umstieg auf DABplus zu bewältigen./

Ein Beitrag aus JOURNAL 4/24, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Dezember 2024.