MEDIENPOLITIK |

Anhörung zu Lokalfunk und WDR-Gesetz

16. April 2021, MW

Damit der Lokalfunk erfolgreich bleiben kann, braucht er mehr Transparenz und an die Herausforderungen der Digitalisierung angepasste Konzepte. Darauf hat der DJV-NRW am 18. März bei der mündlichen Anhörung der Expertinnen und Experten zum Änderungsentwurf für das WDR-Gesetz, das Landesmediengesetz Nordrhein-Westfalen und zur Änderung weiterer Gesetze (19. Rundfunkänderungsgesetz) hingewiesen.

Volkmar Kah. | Foto: Andreas Wegelin FotoArt
Volkmar Kah, Geschäftsführer des DJV-NRW | Foto: Andreas Wegelin FotoArt

„Die geplanten Änderungen sind kein großer Wurf“, kritisierte Volkmar Kah, Geschäftsführer des DJV-NRW, nach der Anhörung. So bemühe sich die Landesregierung – gerade was den Lokalfunk betrifft – „zurzeit lediglich um das Nachvollziehen von staatsvertraglichen Regelungen“. Zwar begrüße der DJV-NRW die Entfristung der Fördermöglichkeiten für technische Infrastruktur durch die Landesanstalt für Medien NRW, es brauche aber vor allem ein langfristiges Förderkonzept, das die Besonderheiten des Systems vor dem Hintergrund des EU-Beihilferechts berücksichtigt.

Die Konkretisierung der Regulierung von reinen Online-Radios durch die Landesanstalt für Medien, wie sie in der Gesetzesänderung verankert werden soll, sei da zumindest ein Anfang. „Hier ist die Landesregierung auf einem guten Weg. Es ist richtig, im Zuge der zunehmenden Digitalisierung im Lokalfunk Steuerungsoptionen jenseits des bisherigen Anzeigeverfahrens zu schaffen“, sagt Kah.

Davon, dass auch die neue Novelle das Problem fehlender Transparenz und die notwendige Stärkung der lokalen Veranstaltergemeinschaften nicht löst, zeigt sich der DJV-NRW-Geschäftsführer enttäuscht: „Wir fordern eine kritische Betrachtung der Säule der Betriebsgesellschaften. Aktuelle Entwicklungen zeigen, dass es da Handlungsbedarf gibt. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse des parallel in der Medienkommission der Landesanstalt für Medien eingerichteten Ad-hoc-Ausschusses und setzen darauf, dass dem in einer weiteren Novelle Rechnung getragen wird.“

Neben dem Lokalfunk stand in der Anhörung auch das WDR-Gesetz auf der Tagesordnung. Die Landesregierung will den Rundfunkrat um fünf Sitze verkleinern. Dabei hatte die Novellierung vor gerade mal einer Wahlperiode erfreulicherweise die Aufstellung des Gremiums pluraler gestaltet. „Nun möchte man diese Sitze ohne jegliche Form der Evaluation wieder streichen. Ich kann darin keinen Effizienzgewinn erkennen“, erklärte Geschäftsführer Kah.||


Eine Meldung aus JOURNAL 2/21, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im April 2021.