MEDIENPOLITIK |

Der Medienstaatsvertrag hat wichtige Hürden genommen

5. Juni 2020, red.

Der geplante Medienstaatsvertrag in Deutschland mit neuen Regeln für Online-Plattformen hat zwei wichtige Hürden genommen. Im April wurde das EU-Notifizierungsverfahren abgeschlossen, in dem die EU-Kommission geprüft hatte, ob der Medienstaatsvertrag mit EU-Recht vereinbar ist. Wie epd Medien berichtete, sah die Kommission bei einigen Bestimmungen zwar Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem EU-Gesetzesrahmen. Diese stellten aber für den Abschluss kein Hindernis dar.

Anfang Mai lagen der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz zufolge die Unterschriften der 16 Ministerpräsidentinnen und -präsidenten im Umlaufverfahren vor. Damit können sich die Landtage jetzt mit dem Medienstaatsvertrag befassen und darüber abstimmen.

Die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich Anfang Dezember auf den Entwurf des Medienstaatsvertrags verständigt, der den Rundfunkstaatsvertrag ablösen soll (siehe auch Modernisierung des Medienrechts, JOURNAL 1/20). Der neue Medienstaatsvertrag soll im Herbst in Kraft treten und soll den seit 1991 geltenden Rundfunkstaatsvertrag ersetzen, der die Regeln für den Rundfunk in Deutschland festlegt. Weil sich die Medienwelt so stark verändert hat, gilt der künftige Staatsvertrag auch für sogenannte Intermediäre, die Medieninhalte Dritter zur Verfügung stellen, für Online-Plattformen, Soziale Medien und Suchmaschinen.

Die jetzige Fassung hat auch Bedenken des DJV berücksichtigt, der im März an die Chefs der Staatskanzleien appelliert hatte, den großen Plattformbetreibern keine Sonderrechte bei der Darstellung journalistisch-redaktioneller Angebote einzuräumen. Wenn Intermediäre das Recht hätten, in den Suchergebnissen die Angebote zu unterdücken, die sie aufgrund urheber- bzw. leistungsschutzrechtlicher Regelungen nicht vergütungsfrei anzeigen dürften, hätte dies negative Auswirkungen auf die Medien- und Meinungsvielfalt in Deutschland und damit auch auf die Urheber, warnte der DJV. Die entsprechende Regelung im Medienstaatsvertrag wurde daraufhin zugunsten der Urheber nachgebessert.

Die Medienanstalten begrüßten die Zustimmung der EU-Kommission als klares Zeichen, dass Deutschland mit der Einbeziehung von Medienintermediären, Medienplattformen und Benutzeroberflächen in der Regulierung einen wichtigen Schritt vorangehe und Regelungslücken zur Sicherung der Meinungsvielfalt schließen könne. Nun gelte es, den Medienstaatsvertrag zielgerichtet umzusetzen. Notwendig sei ein klarer Rahmen für Themen wie die Auffindbarkeit medialer Angebote, den diskriminierungsfreien Zugang hierzu oder die Transparenz von Suchalgorithmen.

Die Diskussion über den Medienstaatsvertrag in Brüssel mache deutlich, dass die Einbeziehung der großen Digitalkonzerne in die Medienregulierung weiterer zukünftiger Auseinandersetzungen mit der Europäischen Kommission bedürfe, betonten die Landesmedienanstalten in ihrer Pressemitteilung.||

 

Eine Meldung aus JOURNAL 3/20, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im Juni 2020.