Da sagt doch einer tatsächlich seine Meinung in einem Tagesthemen-Kommentar. Nachdem der Verfassungsschutz die Identitäre Bewegung als Teil eines rechtsextremistischen Netzwerkes eingestuft hat, verweist Georg Restle, Leiter der ARD-Redaktion Monitor, auf Recherchen, die zeigen, wie eng verwoben Teile der AfD mit der Bewegung sind. Daraus zieht er den Schluss: „Und für dieses Netzwerk erfüllt die AfD eine zentrale Funktion: Als parlamentarischer Arm einer rechtsextremistischen Bewegung, die ihre Stärke und ihre Hoffnung auf den Umsturz aus den Wahlerfolgen der AfD bezieht.“
Die AfD schäumt daraufhin. Der Bundestagsabgeordnete Martin R. Renner fordert von WDR-Intendanten Buhrow disziplinarische Maßnahmen. Unterstellt Restle blanke Hetze. Seinen Brief unterzeichnet er mit „nach Diktat verreist“. AfD-Bundessprecher Jörg Meuthen bezeichnet den Journalisten als „totalitären Schurken“. Der rheinland-pfälzische Landesvorsitzende Uwe Junge (jüngst noch umfangreich bei „Hart aber Fair“ zu Wort gekommen) nennt den Monitor-Leiter einen Linksextremisten. Ihre geifernden Tiraden gegen den Journalisten fallen auf fruchtbaren Boden, wie der widerliche Mordaufruf gegen den Journalisten belegt (siehe auch „Immer wieder Hass und Drohungen“).
Hier überschreitet eine Partei gerade Grenzen. Eine Partei, die wesentliche Elemente unserer Demokratie in Frage stellt. Die Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nimmt, sie aber anderen nicht zugesteht. Eine Partei, die gefährlich ist für die Pressefreiheit, die sich abkoppelt von den Werten, die unsere Gesellschaft tragen.
Zugleich ist es wohltuend zu sehen, wie viele sich hinter den Kommentar von Georg Restle stellen. Es gibt unter Journalistinnen und Journalisten eine große Solidarität für den Leiter der Monitor-Redaktion, der etwas Selbstverständliches getan hat: Er hat die Textsorte Kommentar genutzt, wie sie gedacht ist, und seine Meinung geäußert. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.||
Ein Beitrag aus JOURNAL 4/19, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im August 2019.