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Endlich: Hilfsprogramm (auch) für den Journalismus

Stipendien von 5.000 Euro schnell beantragen
29. Juli 2021, Pascal Hesse

Nachdem die freien Journalistinnen und Journalisten im Bereich Wort und Bild lange viel zu wenig von finanziellen Coronahilfen profitiert haben, gibt es nun Aussicht auf eine finanzielle Förderung über die Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst. Denn diese haben mit Bundesmitteln Stipendienprogramme aufgelegt. Vor allem die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich Bild-Kunst sollten aber schnell sein, um noch zum Zuge zu kommen. Sie sollten sich bis zum 1. August registriert haben, um ab 2. August ihren Antrag auf ein Stipendium stellen zu können. Bei der VG Wort startet die Registrierung am 13. August, die Antragstellung ab 27. August. (Die Termine wurden entgegen der urspünglichen Ankündigung etwas verschoben.) Da die Fördersumme begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühe Antragstellung. Mehr zu den Verfahren weiter unten.

Viele Freie in dramatischer Lage  

Die Coronapandemie hat die Kultur im Land schwer getroffen, auch den Journalismus, der in vielen Rettungs- und Hilfsprogrammen bislang hintenüberfiel. „Journalismus ist Kultur“, betonte DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall Anfang Mai in einem offenen Brief an Kulturstaatsministerin Monika Grütters und erinnerte an die dramatische Lage vieler freier Journalistinnen und Journalisten in der Pandemie. „Mehr als zwei Drittel der Freien verzeichneten 2020 einen Rückgang von Aufträgen, knapp ein Drittel dabei besonders schwer (mehr als 50 Prozent), fast jede zehnte Person hat sogar keine Aufträge mehr bekommen“, zitierte Überall das erschreckende Ergebnis einer DJV-Umfrage unter mehr als 1.000 frei Tätigen.

Das von der Bundesregierung aufgelegte Rettungs- und Zukunftsprogramm Neustart Kultur schloss freie Journalistinnen und Journalisten zu diesem Zeitpunkt noch nicht ein. Kritik an diesem Vorgehen kam auch aus Reihen der Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst, die treuhänderisch urheberrechtliche Nutzungsrechte und Vergütungsansprüche für Autorinnen und Autoren, Fotografinnen und Fotografen, Künstlerinnen und Künstler sowie für Verlage verwalten.

Insgesamt 90 Millionen Euro

Nun hat das Staatsministerium für Kultur und Medien (BKM) Einsicht gezeigt und über die Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten), VG Wort und VG Bild-Kunst ein Stipendienprogramm aufgelegt, das mit 90 Millionen Euro ausgestattet ist und unter anderem auch die journalistische Zunft in den Blick nimmt. „Damit reagieren wir einmal mehr auf die besondere Belastung, die wir den Kreativen in der Coronazeit zugemutet hatten, aber auch auf die herausragende Bedeutung, die sie für unser Gemeinwesen besitzen“, erklärte Staatsministerin Grütters.

Durch die Stipendien sollen Urheberinnen und Urheber darin bestärkt werden, ihr Schaffen trotz der Einschränkungen infolge der Pandemie fortzusetzen. „Gerade in Zeiten der Krise bilden Kunst, Kultur und Medien das Fundament für unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt,“ sagte die Staatsministerin. Insgesamt umfasst das Zukunfts- und Rettungsprogramm Neustart Kultur der Bundesregierung 250 Millionen Euro und kommt auch Kreativen aus den Bereichen bildende Kunst, Tanz und klassische Musik zugute, ebenso Ensembles und Bands der aktuellen Musik, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie Absolventinnen und Absolventen von Kunsthochschulen.

5.000 Euro-Stipendien für definierte Projekte

Über die Verwertungsgesellschaften VG Bild-Kunst und VG Wort können Wahrnehmungsberechtigte nun Stipendien in Höhe von 5.000 Euro beantragen. Mit diesem Geld sollen offene Entwicklungsvorhaben, Projekte und Recherchen unterstützt werden. Die VG Bild-Kunst und die VG Wort erhalten jeweils 15 Millionen Euro, was insgesamt etwa 6.000 Stipendien entspricht. Die Bewerbungsfristen und Fördergrundsätze unterscheiden sich jedoch zum Teil. Außerdem starteten die Programme zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Über die Vergabe der Stipendien entscheiden jeweils unabhängige Jurys, besetzt aus fachkundigen Kolleginnen und Kollegen.

Die Stipendienprogramme beider Verwertungsgesellschaften richten sich an professionell und solo-selbstständig tätige Freiberuflerinnen und Freiberufler jeden Alters mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die Wahrnehmungsberechtigte der jeweiligen VG sind. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich über die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse. Für Freie im Hörfunk soll es andere Nachweismöglichkeiten geben; Näheres regeln die Fördergrundsätze. Gleiches gilt für Berufsanfängerinnen und -anfänger sowie für Filmschaffende.

Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen 2020 ein maximales Jahreseinkommen von 60.000 Euro erzielt haben, unabhängig von der Einkommensart. Diese Einkommensobergrenze wird unwiderleglich vermutet, wenn sie ebenfalls 2019 vorgelegen hat und bei Antragsstellung nachgewiesen wird. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich bei Antragsstellung durch Vorlage des Einkommensteuerbescheids entweder für das Jahr 2020 oder das Jahr 2019. Ebenso ist der Nachweis durch eine Einkommensteuererklärung der Jahre 2020 oder 2019 möglich, die von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater erstellt wurde. Entsprechende Nachweise müssen bei Antragstellung vorliegen. Zudem versichern Antragstellerinnen und Antragsteller, innerhalb des viermonatigen Förderzeitraums kein anderes Stipendium des Bundes, eines Landes oder einer Kommune in Anspruch zu nehmen.||

 

Das Verfahren bei der VG Bild-Kunst:
Bis zum 1. August registrieren*

Erforderlich ist zunächst eine Registrierung unter https://www.bildkunst.de/stipendienprogramm-2021, um persönliche Zugangsdaten für die spätere elektronische Antragsstellung zu erhalten. Diese kommen per Mail. Die VG Bild-Kunst hatte ihre Wahrnehmungsberechtigten per Sondernewsletter informiert, als das Portal am 12. Juli geöffnet hat. Die Registrierung sollte möglichst bis 1. August erfolgen, um den Antrag sofort stellen zu können. Die eigentliche Bewerbungsphase beginnt am 2. August um 10 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt wird das Antragsportal geöffnet.

Parallel zu den drei Berufsgruppen der Bild-Kunst sind drei Förderlinien aufgesetzt für die Bereiche Kunst, Bild und Film. Pro Person ist ein Antrag in einer der drei Förderlinien erlaubt. Die Bearbeitung und Entscheidung erfolgen in der Reihenfolge ihres Eingangs, bis die Fördermittel aufgebraucht sind. Neben einer Beschreibung des künstlerischen Werdegangs muss eine Beschreibung eines offenen Entwicklungsvorhabens eingereicht werden, das in der Stipendienlaufzeit umgesetzt werden soll. Eine Doppelförderung während der Laufzeit des Stipendiums ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Stipendien sollen die Geförderten in die Lage versetzen, offene Entwicklungsvorhaben im Rahmen des eigenen künstlerischen, bildgestalterischen oder filmischen Schaffens umzusetzen, etwa für die Vorbereitung von oder die Recherche zu neuen Projekten, die Realisierung von Projekten, mit denen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Fördervertrags noch nicht begonnen worden ist und die keine anderweitige Förderung erhalten (haben), die Aneignung und Erprobung neuer Techniken und Arbeitsweisen, der Anpassung der eigenen Arbeit an die Anforderungen der Digitalisierung, die Erstellung und / oder Digitalisierung eines eigenen Archivs bzw. Werkverzeichnisses. Die Stipendien dürfen nicht zur Umsetzung oder Unterstützung von Projekten Dritter eingesetzt werden ./

* Dieser Text wurde im Juli veröffentlicht. Der DJV-NRW hat seine Mitglieder im Bereich Bildjournalismus rechtzeitig auf diesen Termin hingewiesen.

 

Das Verfahren bei der VG Wort:
Registrierung startet am 13. August

Ab dem 10. August besteht auch bei der VG Wort die Möglichkeit der Online-Registrierung unter www.vgwort.de, ohne die eine spätere Beantragung des Stipendiums nicht möglich ist. Ab dem 27. August können die Anträge dann elektronisch eingesendet werden. Die Antragsstellung wird im Online-Portal am 27. August 2021, 10 Uhr, freigeschaltet. Direkter Link zum Stipendienprogramm: https://neustart-kultur.vgwort.de/

In Abstimmung mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden solo-selbstständige, professionell tätige Autorinnen und Autoren gefördert, die Wahrnehmungsberechtigte der Berufsgruppe 1 (Autoren und Übersetzer belletristischer und dramatischer Werke) und – mit Einschränkungen – der Berufsgruppe 2 (Journalisten, Autoren und Übersetzer von Sachliteratur) der VG WORT sind und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben. Förderfähig sind: Veröffentlichungsprojekte, die mit Unterstützung des Stipendiums realisiert werden sollen; Rechercheprojekte für künftige Veröffentlichungen; Entwicklungs- und Veröffentlichungsprojekte in Online-Formaten, interaktive Projekte, Online-Kooperationen. Reine Fortbildungsmaßnahmen werden nicht gefördert. Journalistische Projekte sind nur förderfähig, wenn es sich um Recherche- oder Veröffentlichungsprojekte im Bereich Feuilleton / Kultur handelt. Journalistinnen und Journalisten bleibt es dabei unbenommen, fachfremd etwa einen Antrag für ein Buchprojekt belletristischer oder dramatischer Natur zu stellen.

Auch wenn die Antragsportale theoretisch mehrere Wochen geöffnet sind, kommt es darauf an, möglichst frühzeitig den Antrag zu stellen. Denn die Jurys arbeiten die Anträge in der Reihenfolge ihres elektronischen Eingangs ab. Wenn alle Stipendien vergeben sind, werden weitere Anträge automatisch abgelehnt. In diesem Fall schließen die Verwertungsgesellschaften ihre Antragsportale vorzeitig./

 

Schnelle Hilfe für Hochwasseropfer

Die aktuelle Situation in den betroffenen Hochwassergebieten Deutschlands ist verheerend und vielen Menschen ist ihre Existenzgrundlage durch die Fluten buchstäblich weggerissen worden. Auch Kreative sind vielerorts betroffen. Neben Initiativen von Urheberverbänden – so auch dem Unterstützungsverein des DJV-NRW – können akut in Not geratene Autorinnen und Autoren auch Hilfe beim Sozialfonds der VG WORT beantragen. Akut in Not geratene Wortautoren und Verleger, die Wahrnehmungsberechtigte der VG WORT sind, können daher Hilfe beim Sozialfonds der VG WORT beantragen.

Allerdings ist der Sozialfonds gesetzlich verpflichtet, ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke zu verfolgen. Bei der Bearbeitung des Antrags ist daher die Bedürftigkeitsprüfung anhand von Nachweisen notwendig. Das gilt auch für Anträge, die aufgrund der Auswirkungen durch die Hochwasserkatastrophe gestellt werden. Informationen gibt es per Mail an sozialfonds@vgwort.de und telefonisch unter 089/514120.

Die VG Bild-Kunst unterhält mit der Stiftung Sozialwerk eine ähnliche Einrichtung. Sie gewährt im Rahmen ihrer Möglichkeiten Urhebern im visuellen Bereich finanzielle Unterstützung in sozialen Notlagen, bei Erwerbs- und Berufsunfähigkeit sowie im Alter. Ihre Mittel erhält sie in erster Linie aus den Erträgen der VG Bild-Kunst.

Weitere Informationen erteilt Patricia Tarlinsky von der Geschäftsstelle Stiftung Sozialwerk per Mail tarlinsky@bildkunst.de und telefonisch unter 0228/91534 22./PH

 

Ein Beitrag aus JOURNAL-NRW 4/21, dem Medien- und Mitgliedermagazin des DJV-NRW, erschienen im August 2021, vorab veröffentlicht im Juli 2021.